Gemeinsame Lösungssuche von Bund und Ländern angemahnt
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat sich die Sprecherin für Agrarpolitik der SPD-Fraktion, Lilly Kühnel, für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Urteil ausgesprochen. "Weder Schuldzuweisungen noch Freudentänze sind politisch angebracht", sagte die SPD-Politikerin.
Sollten Rechtsmittel gegen die Entscheidung keinen Erfolg haben, muss es eine gesetzliche Regelung geben, wie und in welchem Umfang für Bodenreformerben nachgebessert werden kann. Dazu wäre zunächst die Bundesregierung am Zuge. "Auf keinen Fall sollte die Lösung in der Rückgabe von Flächen bestehen, die per Gesetz am Stichtag 15.03.1990 den Bodenfonds der neuen Länder zugesprochen worden sind. Dieses hätte aus meiner Sicht schwerwiegende Folgen für die ohnehin komplizierte Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe und bedeutet letztendlich, das Kind mit dem Bade auszuschütten", so Lilly Kühnel.
Die Sprecherin für Agrarpolitik der SPD-Landtagsfraktion spricht sich für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und neuen Ländern in dieser Frage aus. Es sollte über eine adäquate Entschädigung für entzogene Bodenreformflächen nachgedacht werden und gemeinsam nach geeigneten Lösungen gesucht werden, so Lilly Kühnel.
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