Emotionsgeladenes Thema hoffentlich ein für alle Mal zum Abschluss gebracht
Zum Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über eine Beschwerde von Neubauernerben gegen die „Abwicklung der Bodenreform“ erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Lilly Kühnel:
„Ich begrüße die Entscheidung der Großen Kammer. Die Bundesregierung hat mit ihrem Schritt, Rechtsmittel einzulegen, richtig gehandelt. Ich hoffe, dass mit dem Urteil dieses emotionsgeladene Thema nun endlich zum Abschluss gebracht werden kann.“
„Die Bundesregierung hat sich nichts vorzuwerfen. Das haben die europäischen Richter mit ihrem Urteil jetzt bekräftigt. Mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 wurde nicht gegen die Menscherechte verstoßen. Die zu DDR-Zeiten praktizierten Ungereimtheiten im Zuge mehrerer Besitzwechselverordnungen wurden durch Modrow nicht genügend berücksichtigt“, sagte Kühnel.
Den Begriff „Menschenrechtsverletzung“ in diesem Zusammenhang hat die SPD-Politikerin von Anfang an für überzogen und unverhältnismäßig gehalten. Vor lauter Enteignungsgejammer dürfe nicht folgende Tatsache vergessen werden: In Mecklenburg-Vorpommern seien im Jahr 1990 rund 50.000 Erben von Bodenreformland im Grundbuch eingetragen gewesen. Von denen hätten nach bundesdeutscher Rechtssprechung mehr als 40.000 Volleigentum an Grund und Boden erworben, so Lilly Kühnel.
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