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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Angelika Peters

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          Telefax: 03838/2 31 63

           

          Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

          Erklaerung2011
          Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

          Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
           

          Geschrieben von: Angelika Peters : 19.11.10

          Wer Abwasser produziert, ist auch verantwortlich für dessen ordnungsgemäße Entsorgung!

          Angelika Peters und Jochen Schulte: Praktikable Lösungen werden in enger Abstimmung mit allen Beteiligten erarbeitet

          Zu den Äußerungen des Kleingärtners Erwin Eppler (in der OZ von heute), das Thema der Verpflichtung für Kleingärtner, Abwasseranlagen zu errichten, in den Landtag zu tragen, erklärten heute die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters, und der Rostocker SPD-Landtagsabgeordnete, Jochen Schulte:

          „Die Aussagen des Herrn Eppler sind leider von Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhalts geprägt. Denn längst werden entsprechende Gespräche geführt – mit der Landesregierung, den Landtagsfraktionen und dem Landesverband der Kleingärtner. Herr Eppler hätte sich jederzeit auch bei seinem zuständigen Kleingartenverband erkundigen können. Eins muss aber klar sein: wer Abwasser produziert, muss sich auch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen um dessen Entsorgung kümmern! Die SPD-Fraktion wird alles tun, um in enger Abstimmung mit allen Beteiligten praktikable Lösungen zu unterstützen.“

          Hintergrund:

          Mit Ablauf des 31.12.2013 werden die alten Wasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen nach DDR-Wasserrecht aufgehoben. Dann müssen Anlagen, die über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen, geschlossen werden und können nur noch als abflusslose Gruben bei Erbringung des Dichtigkeitsnachweises genutzt werden. Der Landeskleingartenverband ist gegenwärtig damit befasst, eine genaue Bestandsanalyse zu erstellen und kostengünstige Abwasserbeseitigungsvarianten sowie regionale Lösungen zu prüfen.