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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Martina Tegtmeier

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Ausschüsse:
  • Mitglied in der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Vorsitzende des Sozialausschusses
  • stellv. Vorsitz Innenausschuss
  • Mitglied im Innenausschuss
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecherin für:
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gleichstellungspolitik
  • Integrationspolitik


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Wahlkreis :

  • WK Nordwestmecklenburg II


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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Martina Tegtmeier : 02.04.09

Volksbefragung zur Kreisstrukturreform weder sinnvoll noch praktikabel

Tegtmeier: FDP will sich aus der Verantwortung stehlen für ihre eigene Entscheidungsfindung Die Obfrau der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission, Martina Tegtmeier, erläuterte in der heutigen Landtagsdebatte die Gründe für ihre Ablehnung eines FDP-Antrags, der eine Volksbefragung zur Kreisgebietsreform fordert:
„Eine Volksbefragung ist weder in der Landesverfassung noch im Volksabstimmungsgesetz vorgesehen. Unabhängig davon ist eine Volksbefragung aber auch unsinnig, weil sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch die einzelnen Gemeinden zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen können. Insofern ist eine breite demokratische Legitimation gegeben. Darüber hinaus ist eine Volksbefragung kaum umzusetzen: die Landesregierung müsste einen enormen Aufwand treiben, um im Vorfeld die Bevölkerung umfassend über ein sehr komplexes Problem zu informieren, das ja nicht nur mit der Veränderung von Kreisgrenzen zusammenhängt, sondern auch in engem Zusammenhang steht mit anderen Reformen wie dem Finanzausgleichsgesetz und der Funktionalreform. Und wozu das Ganze? Die Reformnotwendigkeit wird ja von niemandem grundsätzlich in Frage gestellt, nicht einmal von der FDP selbst. Es ist doch klar, dass wir künftig eine effiziente Verwaltungsstruktur zu vertretbaren Kosten nur noch dann aufrecht erhalten können, wenn wir jetzt handeln! Und welche Verbindlichkeit hätte das Ergebnis einer solchen Volksbefragung? Keine! Sie könnte lediglich eine Tendenz zum Ausdruck bringen und würde den Gesetzgeber in keiner Weise von seinem verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag entbinden. Ich werde den Verdacht nicht los, dass die FDP sich mit ihrem populistischen Antrag nur aus der Verantwortung für ihre eigene Entscheidungsfindung stehlen will.“