. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Volker Schlotmann

schlotmann_volker

  • Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung

Telefon: 0385 588 8000
Telefax: 0385 588 8080

Wahlkreis:

  • WK Bad Doberan II


Wahlkreismitarbeiterin:
Birgit Mersjann

Kurstraße 25
18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz

Telefon: 038206 13 99 91
Telefon: 038206 13 99 92
Telefax: 038206 13 99 93

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Volker Schlotmann : 19.09.05

Verwaltungsmodernisierung verfassungsrechtlich auf sicherer Grundlage

Konsenslösung wurde mit 5 Kreisen bereits gefunden Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, sieht das Vorhaben Verwaltungsreform durch das jüngst vorgestellte Gutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Hans Peter Bull auf stabiler rechtlicher Grundlage. „Wir wollten uns vergewissern, ob der von uns eingeschlagene Weg weiter beschritten werden kann und haben nun die nötige verfassungsrechtliche Klarheit. Wir werden die Verwaltungsmodernisierung deshalb wie geplant zum Abschluss bringen. Ohne diese einschneidende Reform setzen wir die Handlungsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns als eigenständiges Bundesland aufs Spiel. Das muss jedem klar sein, der für unser Land Verantwortung tragen will.“
Verständnislos reagiert Schlotmann auf den Einwand, die Koalition hätte sich hinsichtlich der Gebietsreform nicht um eine Konsenslösung bemüht. „Wer jetzt den vermeintlichen Konsens fordert, verleugnet seine eigene Beteiligung am Koalitionskompromiss. Die Zahl Fünf, die im Gesetzentwurf steht, ist Ergebnis eines Kompromisses. Neue Forderungen bedeuten nur eines: Abschied nehmen vom Gesetzentwurf. Wer das will, begibt sich auf die Linie der CDU.“
Die Kritiker würden die Folgen eines Konsenses entweder verkennen oder bewusst herbeiführen. „Praktisch heißt das mehr als fünf Kreise. Der angeblich gewünschte Konsens würde uns vom verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg wieder abbringen. Das kann ernsthaft niemand wollen, der die Reform zu einem guten Abschluss bringen will“, so Schlotmann. Der Gesetzentwurf sei in sich stimmig, Kreisgebiets- und Funktionalreform gehörten untrennbar zusammen. Das sei durch das Gutachten von Prof. Bull ausdrücklich bestätigt worden.