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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Mathias Brodkorb

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      Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

      Erklaerung2011
      Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

      Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
       

      Geschrieben von: Mathias Brodkorb : 19.03.09

      Verpflichtender Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro für Studierende vom Tisch!

      Hochschulen sollen nach Vorschlag der Koalitionsfraktionen selbst über Verwaltungsgebühren entscheiden Die beiden Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben heute im Bildungsausschuss Schlussfolgerungen aus der Expertenanhörung gezogen und sich darauf verständigt, die verpflichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Studierendem und Semester nicht einzuführen. Stattdessen soll – wie von der Mehrheit der Anzuhörenden gefordert - die Entscheidung über die Erhebung von Gebühren bei den Hochschulen liegen.
      Hierzu erklärte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb: „In Mecklenburg-Vorpommern wird das Studium auch weiterhin gebührenfrei bleiben. Lediglich für Verwaltungsleistungen können in geringem Umfang Kostenbeteiligungen vorgesehen werden. Ich bin zuversichtlich, dass es Studierenden und Hochschullehrern vor Ort gelingen wird, gemeinsam eine konstruktive und sozial ausgewogene Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.“
      Darüber hinaus haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, dass Verwaltungsgebühren nur für bestimmte, im Gesetzentwurf klar definierte Sachverhalte erhoben und eine Höhe von 50 Euro pro Semester nicht überschritten werden dürfen. Damit soll Rechtssicherheit für Studierende geschaffen werden. Die hochschulpolitische Sprecherin der CDU, Ilka Lochner-Borst, stellte hierzu nach dem Ausschuss fest: „Ich begrüße vor allem, dass die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren nun mit gesetzlicher Garantie bei den Hochschulen verbleiben. Und dass die Benutzung der Bibliotheken grundsätzlich gebührenfrei bleiben soll, war uns ein besonderes Anliegen“.
      Die Hochschulen können bei der Festlegung von Verwaltungsgebühren außerdem soziale Tatbestände einbeziehen, also z.B. eine Sozialklausel für Studierende mit geringem Einkommen einführen. Das neue Landeshochschulgesetz soll bereits in der April-Sitzung des Landtages beraten werden.