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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Heinz Müller

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heinz Müller : 13.04.05

Vereinigung der Unternehmensverbände informiert falsch

Kommunalabgabengesetz führt keinen Anschlusszwang für Fernwärme ein und löst auch keine zusätzlichen Beitragspflichten aus Der Sprecher für Kommunalpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, hat Vorwürfe der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VUMV) als falsch zurückgewiesen. Diese hatte behauptet, das geänderte Kommunalabgabengesetz führe für die Fernwärmeversorgung den Anschlusszwang neu ein und löse zusätzliche Beitragspflichten aus.
„Die wiederholt in die Presse lancierten Darstellungen der VUMV finden im Ersten Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. März 2005 keine Grundlage. Offensichtlich verwechselt die VUMV die Kommunalverfassung und das Kommunalabgabengesetz. Grundlage für einen Anschlusszwang bildet nämlich nach wie vor die Kommunalverfassung (KV M-V), die in diesem Punkt überhaupt nicht geändert worden ist (§15 KV M-V)“, sagte Heinz Müller.
Das Kommunalabgabengesetz enthalte hingegen die Bestimmungen über Anschlussbeiträge. Es sei zwar richtig, dass nach der erfolgten Änderung des Gesetzes erstmals ausdrücklich die Formulierung „öffentliche Einrichtungen zur Versorgung mit … Wärme“ enthalten sei. Eine inhaltliche Änderung bedeute dies aber nicht. Auch das bisherige Kommunalabgabengesetz verpflichte dazu, für „leitungsgebundene Einrichtungen“ Anschlussbeiträge zu erheben. Es unterliege überhaupt keinem Zweifel, dass damit auch die Fernwärmeversorgung durch kommunale Aufgabenträger erfasst sei. „Das geänderte Kommunalabgabengesetz spricht hier nur eine deutlichere Sprache, indem es nicht mehr den abstrakten Begriff ‚leitungsgebundene Einrichtungen’ verwendet, sondern diese konkret nennt. Dasselbe gilt übrigens für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Diese Begriffe enthielt das bisherige Kommunalabgabengesetz ebenfalls nicht. Dort kam aber niemand auf die Idee, durch die Änderung würden neue Anschluss- und Abgabenverpflichtungen begründet“, erläuterte Heinz Müller.Nach Angaben des SPD-Landtagsabgeordneten ist auch die Darstellung der VUMV falsch, erst durch das geänderte Kommunalabgabengesetz könnte ein Anschlussbeitrag bereits für die Anschlussmöglichkeit geltend gemacht werden. „Auch dies galt vorher bereits genau so, was durch ständige Rechtssprechung längst entschieden ist. Somit verwendet das geänderte Gesetz hier ebenfalls nur eine besser verständliche Sprache.“
Heinz Müller: „Im Übrigen verpflichte das bisherige Kommunalabgabengesetz die Kommunen ausnahmslos zur Erhebung von Anschlussbeiträgen, während das geänderte Gesetz hier eine Soll-Vorschrift enthält, die damit sogar mehr Spielräume bietet, diese Einrichtungen auch ohne Beiträge zu finanzieren.“
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist Anfang März im Landtag von allen drei Fraktionen einstimmig angenommen worden.