. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Volker Schlotmann

schlotmann_volker

  • Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung

Telefon: 0385 588 8000
Telefax: 0385 588 8080

Wahlkreis:

  • WK Bad Doberan II


Wahlkreismitarbeiterin:
Birgit Mersjann

Kurstraße 25
18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz

Telefon: 038206 13 99 91
Telefon: 038206 13 99 92
Telefax: 038206 13 99 93

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Volker Schlotmann : 14.09.05

SPD-Landtagsfraktion legt Untersuchung zur Verfassungsmäßigkeit des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes vor

Gutachten bestätigt: Reform ist verfassungskonform
„Nach langen kontroversen Diskussionen über die Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern liegt das Verwaltungsmodernisierungsgesetz jetzt im Landtag. Das heißt, es befindet sich im parlamentarischen Beratungsverfahren, und die Abgeordneten müssen sich ihr Urteil bilden. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb von unabhängiger Seite untersuchen lassen, ob der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Wir haben den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hans Peter Bull beauftragt, ein entsprechendes Gutachten anzufertigen. Dieses liegt jetzt vor und bestätigt unsere Auffassung“, sagt Volker Schlotmann, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Volker Schlotmann: „In seinem Gutachten hat sich Prof. Bull ausführlich mit allen Stellungnahmen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz auseinandergesetzt. Er kommt zu dem Ergebnis: Das vorliegende Verwaltungsmodernisierungsgesetz ist verfassungskonform. Dies bestärkt uns darin, unser Vorhaben weiter voranzubringen. Mecklenburg-Vorpommern braucht diese Verwaltungsreform, wenn es auch in Zukunft eigenständig agieren will. Wer das nicht begreift, der arbeitet den Befürwortern einer Nordstaatidee in die Arme.“
Die wichtigsten Argumente pro Verwaltungsreform von Prof. Bull sind:
- Funktional- und Kreisgebietsreform sind aufeinander bezogen und ergänzen sich gegenseitig.- Die Zugänglichkeit der Verwaltung bleibt gewahrt und wird durch elektronische Kommunikation und entsprechende Anlauf- sowie Außenstellen verbessert.- Umstellungskosten fallen bei jeder Organisationsreform an und mindern deren Wert nur vorübergehend.- Der Zuschnitt der neuen Kreise ist nicht etwa zu groß, sondern angemessen, um den Anforderungen der künftigen Entwicklung zu genügen. - Freiwillige Vereinbarungen oder intensivere Kooperation der bestehenden Einheiten können die Gesamtreform nicht ersetzen.- Die kommunale Selbstverwaltung kann sogar an Gewicht gewinnen. - Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung und Überarbeitung des Entwurfs die vorgetragenen Argumente und Belange vollständig bedacht und die Vor- und Nachteile ihrer Konzeption korrekt gegeneinander abgewogen. - Die Aufgabenübertragungen der Funktionalreform sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Zum Gutachter Prof. Dr. Hans Peter Bull: 1973-1978 und 1983-1988 sowie ab 1995 Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg 1978-1983 Bundesbeauftragter für den Datenschutz 1988-1995 Innenminister des Landes Schleswig - Holstein 1996 – 2005 Geschäftsführender Direktor des Seminars für Verwaltungslehre