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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Heinz Müller

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heinz Müller : 25.08.10

SPD-Fraktionsklausur beschäftigt sich mit Reform des Wahlrechts

Heinz Müller: Nazis und Kandidaten mit Stasi-Vergangenheit verhindern

Die SPD-Landtagsfraktion beschäftigt sich heute auf ihrem ersten Klausurtag mit der Reform des Wahlrechts in unserem Land. In diesem Gesetzentwurf soll bundesweit erstmals das gesamte Wahlrecht eines Landes in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden. Die Anwendbarkeit des Wahlrechts wird damit deutlich verbessert.

Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller wies auf die drei wichtigsten Änderungen hin, die mit dem Reformvorhaben umgesetzt werden sollen: „Der erste Punkt regelt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte, die sich zur Wahl stellen wollen, künftig vor der Wahl erklären müssen, ob sie beabsichtigen, nach der Wahl das Mandat auch tatsächlich anzunehmen.

Ein zweiter Punkt betrifft eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein kommunales Amt bewerben, müssen zweifelsfrei auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Mit dieser Regelung sollen bereits im Vorfeld Kandidaturen von Rechtsextremisten verhindert werden.

Ein dritter wichtiger Punkt, der geändert werden soll, betrifft die Offenlegung einer möglichen Stasi-Vergangenheit der Kandidaten. Alle Kandidaten, die sich um das Amt eines ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrates bemühen, sollen künftig eine schriftliche Erklärung darüber abgeben müssen, ob sie eine Tätigkeit im Bereich der Stasi oder dem späteren Amt für Nationale Sicherheit der DDR ausgeübt haben. So kann eine öffentliche Diskussion stattfinden, die Teil der Wahlentscheidung der Bürger sein kann. Wer allerdings zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der DDR noch minderjährig war, braucht eine solche Erklärung natürlich nicht abzugeben.

Ich bin sicher, dass mit den beabsichtigten Neuregelungen die größten Probleme des derzeitigen Wahlrechts behoben werden können.“