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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Volker Schlotmann

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  • Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Volker Schlotmann : 02.09.05

SPD-Fraktionschef stellt sich vor Verfassungsrichter

Absurde Unterstellung der CDU zurückgewiesen/ Union handelt gegen die Interessen des Landes Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, hat die Unterstellung der Union als absurd zurückgewiesen, das Landesverfassungsgericht habe sich bei seiner Entscheidung zum Haushalt 2005 beeinflussen lassen. CDU-Fraktionschef Eckhard Rehberg hat in einem Zeitungsartikel gesagt, „womöglich hätten die Richter wegen des Auftretens von (Finanz-) Ministerin und Rechnungshofpräsident bewusst so hart entschieden“.
Für Volker Schlotmann offenbart diese Äußerung ein erschütterndes Rechtsverständnis der CDU. „Damit werden unabhängige Richter in einer Art diffamiert, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Bei aller Kritik an dem Urteil, die ich nach wie vor übe, kann man dem Landesverfassungsgericht mit Sicherheit nicht vorwerfen, es hätte sich beeinflussen lassen. Das widerspricht allen meinen Erfahrungen der Rechtspraxis in unserem Land.“
Für Volker Schlotmann gibt es daher nur eine Erklärung für das skandalöse Verhalten der CDU: „Hier sollte wieder einmal ein politisches Süppchen gekocht werden, so wie die Union dies von Anfang an mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht bezweckt hatte. Die Interessen des Landes waren und sind ihr dabei völlig egal. Sie hat allen Parlamentariern im Land damit einen Bärendienst erwiesen. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Doppelhaushalt 2004/2005 hat nämlich wenig zur Klärung der Frage beigetragen, wie Parlament und Regierung bei der Haushaltsgesetzgebung zusammenwirken. Mit den Festlegungen des Gerichts wird das Recht des Parlaments und seiner Ausschüsse, während eines Gesetzgebungsverfahrens Änderungen zu beschließen, eindeutig beschnitten. Anstatt Klarheit zu schaffen bringt das Urteil Verfahrens- und Rechtsunsicherheit. Und das hat die CDU-Landtagsfraktion mit zu verantworten!“