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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jochen Schulte

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  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
  • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss

Sprecher für:

  • Verkehrspolitik
  • Wirtschaftspolitik


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  • WK Rostock IV

 

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

SPD-Fraktion übergibt Entwurf eines Vergabegesetzes an den Koalitionspartner zur Abstimmung

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge soll unseriöse Dumping-Angebote verhindern Die Koalitionspartner sind sich einig darin, dass es beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge einer gesetzlichen Regelung bedarf, die verhindert, dass Angebote den Zuschlag erhalten, die auf Dumping-Löhnen basieren. Der durch die bisherigen Regelungen begünstigte ruinöse Preiswettbewerb gefährdet mittlerweile nicht nur kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk in ihrer Existenz, er führt auch dazu, dass Arbeitnehmer aufgrund der niedrigen Löhne ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten können und aufstockende Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die SPD-Fraktion hat nun einen Gesetzentwurf über ein neues Vergabegesetz erarbeitet, der heute Mittag an den Koalitionspartner CDU zur Abstimmung übergeben worden ist. Er greift die anlässlich eines früheren Gesetzentwurfs geäußerten Bedenken der CDU auf und bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs.
„Geht es nach dem neuen Vergabegesetz, das wir heute an die CDU-Fraktion weitergeleitet haben, werden Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, künftig verpflichtet, ihre Beschäftigten, die den Auftrag ausführen sollen, mindestens nach dem ortsüblichen Tarif zu bezahlen. Außerdem müssen die Anbieter die bundeseinheitlich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen einhalten. So soll der soziale Schutz der betroffenen Arbeitnehmer gestärkt und dem Lohndumping in unserem Land ein Riegel vorgeschoben werden“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Norbert Nieszery.
„Besonders wichtig an dem neuen Vergabegesetz ist, dass die öffentlichen Auftraggeber dazu angehalten werden, verstärkt Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen zu vergeben. Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass die Sicherungsbürgschaften, die Unternehmen normalerweise leisten müssen, künftig bis zu einer Auftragssumme von 250.000,- Euro nicht mehr eingefordert werden. Das führt zu spürbaren Entlastungen der Betriebe. Darüber hinaus soll bei der Bewertung der Angebote nicht nur der Preis ausschlaggebend sein, sondern auch die Tatsache, dass ein Unternehmen ausbildet, als Pluspunkt gelten“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jochen Schulte, ergänzend. „Und wenn ein Angebot dabei ist, das im Preis erheblich unterhalb des Durchschnitts der Wettbewerber liegt, müssen die öffentlichen Auftraggeber dieses Angebot noch mal einer gesonderten Prüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass hier keine Wettbewerbsverzerrung durch Dumping-Löhne vorliegt.“