Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.Das Dokument finden Sie hier.

Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.
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Dr. Norbert Nieszery: Nur die LINKE verweigert sich hartnäckig dem Gebot der Vernunft
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP für eine Aufnahme der sogenannten Schuldenbremse in die Landesverfassung gestimmt. Damit wird nun Artikel 65 Abs. 2 der Verfassung geändert. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, zeigte sich nach der Abstimmung hocherfreut über das Ergebnis:
„Eine Schuldenbremse für Mecklenburg-Vorpommern einzuführen sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Es kann nicht angehen, dass sich die öffentlichen Haushalte weiterhin auf Kosten zukünftiger Generationen verschulden. Mecklenburg-Vorpommern ist diesbezüglich zwar eine rühmliche Ausnahme, kommen wir doch seit 2006 ohne Neuverschuldung aus. Das soll aber auch so bleiben – selbst für den Fall, dass keine Sozialdemokratin mehr Finanzministerin sein sollte. Ich freue mich, dass sich auch die FDP-Fraktion diesem Gebot der Vernunft anschließen konnte. Nur schade, dass die LINKE sich bis zum Schluss hartnäckig geweigert hat, Verantwortung für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Finanzpolitik zu übernehmen.“
Hintergrund:
Mit der Grundgesetz-Änderung im Rahmen der Föderalismusreform II vom 29.7.2009 wurde eine neue Schuldenregel für den Bund ab 2016 und die Länder ab 2020 im Grundgesetz verankert. Danach müssen Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Ausnahmefälle sind eine von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung, Naturkatastrophen sowie außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Die nähere Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelungen ist den Ländern überlassen.