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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Martina Tegtmeier

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Ausschüsse:
  • Mitglied in der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Vorsitzende des Sozialausschusses
  • stellv. Vorsitz Innenausschuss
  • Mitglied im Innenausschuss
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecherin für:
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gleichstellungspolitik
  • Integrationspolitik


Telefon: 0385 525 2304
Telefax: 0385 525 2338


Wahlkreis :

  • WK Nordwestmecklenburg II


Wahlkreismitarbeiterin:
Karin Glaner

An der Kirche 7
19025 Gadebusch

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Telefax: 03886 211 1244

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Martina Tegtmeier : 27.01.08

Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch müssen tatsächlichen Bedarfen angepasst werden

Bundesratsinitiative soll Prüfung, Neuberechnung und teilweise Ausweitung der Kostenübernahme befördern Mit einem Landtagsantrag möchte die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen lassen, die zum Ziel hat, die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche* nach dem SGB II und dem SGB XII neu zu berechnen und dem tatsächlichen Bedarf der Kinder anzupassen. „Wir wollen eine vollständige Abdeckung der entwicklungsbedingten Kosten für die Schulausstattung und die Teilnahme am Mittagessen an Kindertagesstätten und in Schulen“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Martina Tegtmeier.
Daneben soll auch der besondere Bedarf der Kinder für Gesundheit, Bildung und Betreuung sowie für Fahrtkosten zur Schule in die Prüfung einbezogen werden. Die Leistungen nach SGB II und SGB XII sollten weiterhin um kindgerechte Bedarfe, wie insbesondere eine Einschulungspauschale, eine Pauschale zu Schuljahresbeginn und eine angemessene Kostenübernahme für eintägige Klassenfahrten und ähnliche schulische Veranstaltungen ausgeweitet werden.
Tegtmeier sprach sich dafür aus, regionale Unterschiede bei der Prüfung zu berücksichtigen. So müssten Sachleistungen von Kommunen und Ländern wie zum Beispiel die Lehrmittelfreiheit in die Bedarfsermittlung einfließen.
„Mit dem Antrag reagieren wir auf veränderte Bedingungen und greifen Erfahrungen der letzten Jahre auf. Wir zeigen aber auch, dass uns das Wohl von Kindern und Jugendlichen außerordentlich am Herzen liegt. Bei einer erfolgreichen Bundesratinitiative sehe ich einen deutlichen Fortschritt auch und gerade in Richtung Chancengleichheit, einem ursozialdemokratischen Anspruch“, so Tegtmeier abschließend.


*Derzeit definiert sich der Regelsatz am Bedarf eines Ein-Personen-Haushaltes – wobei Kindern unter 14 Jahren 60% zusteht (208 € mtl.) und Kindern ab 1 4 Jahren 80% (278 € mtl.).