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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Rudolf Borchert

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    Ausschüsse:

    • Vorsitzender des Energie- und Infrastrukturausschusses
    • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss
    • Mitglied im Europa- und Rechtsausschuss

    Sprecher für:
    • Energiepolitik
    • Sportpolitik


    Telefon: 0385 525 2301
    Telefax: 0385 525 2338

    Wahlkreis:

    • WK Müritz I


    Wahlkreismitarbeiterin:
    Christine Irmisch

    Rosa-Luxemburg-Str. 16
    17192 Waren

    Telefon: 03991 66 86 39
    Telefax: 03991 66 96 93

    Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

    Erklaerung2011
    Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

    Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
     

    Geschrieben von: Rudolf Borchert : 07.05.10

    Reform der Landkreisstruktur setzt Geld für Kommunen frei

    Rudolf Borchert: Wichtiger Schritt zum Erhalt der Eigenständigkeit unseres Bundeslandes

    Am Montag, 10. Mai 2010 und Dienstag, 11. Mai 2010, führen Innen- und Finanzausschuss des Landtags gemeinsam eine große öffentliche Anhörung zum Kreisstrukturreformgesetz und zum Aufgabenübertragungsgesetz durch. Von der Anhörung erwartet der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert, Hinweise von Verwaltungspraktikern, wie mögliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden können, um die gewünschten fiskalischen Effekte der Reform zu erzielen.

    Rudolf Borchert betonte im Vorfeld der Anhörung: „Durch die Zusammenlegung von Kreisverwaltungen werden bei voller Wirksamkeit Einsparpotenziale von jährlich 60 bis 100 Mio. € gewonnen. Das haben zahlreiche Gutachten bereits belegt. Das ist dringend benötigtes Geld, das letztlich den Städten und Gemeinden bleiben wird, um ihre kommunalen Selbstverwaltungs- und weitere wichtige gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Ich bin sicher, dass mit der Verwaltungsreform ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Eigenständigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes getan wird.“

    Zum Hintergrund: Das Land gewährt Anschubfinanzierungen, Strukturbeihilfen und Anpassungshilfen in Höhe von 36. Mio. €. Die neuen Landkreise erhalten zum 01. Januar 2013 zu gleichen Teilen eine einmalige Anschubfinanzierung von insgesamt 12 Mio. € und eine Strukturbeihilfe von insgesamt 12 Mio. € in zwei gleichen Raten zum 31. Oktober 2011 und zum 30. April 2012. Die Städte, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes nicht mehr Sitz eines Landkreises sein werden, sowie die bisher kreisfreien Städte, die nicht mehr Sitz eines Landkreises sein werden, erhalten zum 01. Januar 2012 zu gleichen Teilen eine einmalige Anpassungshilfe von insgesamt 12 Mio. €. Für die mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben werden nach dem Konnexitätsprinzip der Kommunalverfassung die Kosten von Land getragen. Durch die Erschließung von Effizienzrenditen aus der Aufgabenübertragung können die neuen Landkreise im Laufe der nächsten Jahre weitere Finanzpotenziale erwirtschaften.