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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Martina Tegtmeier

tegtmeier_martina
Ausschüsse:
  • Mitglied in der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Vorsitzende des Sozialausschusses
  • stellv. Vorsitz Innenausschuss
  • Mitglied im Innenausschuss
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecherin für:
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gleichstellungspolitik
  • Integrationspolitik


Telefon: 0385 525 2304
Telefax: 0385 525 2338


Wahlkreis :

  • WK Nordwestmecklenburg II


Wahlkreismitarbeiterin:
Karin Glaner

An der Kirche 7
19025 Gadebusch

Telefon: 03886 211 1244
Telefax: 03886 211 1244

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Martina Tegtmeier : 24.10.08

Prüfung von Eingemeindungen ist regulärer Bestandteil des Reformprozesses

Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist für Enquetekommission ein hohes Gut Die Obfrau für die Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ in der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, zeigte sich heute verwundert über die vermeintliche Überraschung einiger Kommunalpolitiker über die zuletzt bekannt gewordenen Eingemeindungspläne. Die Möglichkeit solcher Maßnahmen sei ganz klar im „Zwischenbericht der Enquetekommission zu den Zielen, Leitbildern und Leitlinien der Landesregierung über eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ formuliert worden, wo es heißt: „Eingemeindungen sind zulässig, wenn sie aus Gründen des öffentlichen Wohls geeignet und erforderlich sind.“ Allerdings werde auch darauf hingewiesen dass „ein Eingriff in den Gebietsstand einer Gemeinde das letzte Mittel sei; es dürfe also keine für die Gemeinden weniger schwerwiegenden Möglichkeiten geben.“
„Die Bürgermeister und ihre Bürger können sich also sicher sein, dass wir die Interessen des Landes an der Entwicklung der Städte einerseits und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Umlandgemeinden andererseits sorgfältig gegeneinander abwägen, bevor wir das Mittel der Eingemeindung ins Auge fassen. Es gibt klar formulierte Ziele, die wir erreichen wollen und genau in diese Richtung prüfen wir – nicht mehr und nicht weniger“, so Tegtmeier abschließend.