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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Protokoll-Skandal im Untersuchungsausschuss

Sachverständiger gebrieft Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Bodo Krumbholz, hat den widerrechtlichen Umgang mit Protokollen aus dem Ausschuss scharf kritisiert: „Hier sind Unterlagen ohne Wissen des Ausschusssekretariats an einen Sachverständigen herausgegeben worden. Ganz offensichtlich sollten dessen Meinungen und Bewertungen in eine ganz bestimmte Richtung beeinflusst werden.“
„Nach Aussage des von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Sachverständigen, Prof. Dr. Volker Krey, einem Rechtswissenschaftler aus Trier, hat dieser im Vorfeld seiner Befragung Teile von Wortprotokollen von anderer Stelle als vom Ausschusssekretariat zugeschickt bekommen. Dieses Vorgehen ist ein eklatanter Verstoß gegen das Parlamentarische Untersuchungsausschussgesetz M-V“, so Bodo Krumbholz, der gleichzeitig ausschließt, dass die Protokollausschnitte von Seiten der Koalitionsfraktionen verschickt wurden.
Bodo Krumbholz: „Der Sachverständige ist offensichtlich selektiv mit Daten versorgt worden. Jedenfalls erklärte der Professor wörtlich: ‚Es waren nur Bruchstücke’ und er habe sich darüber gewundert, dass die Zeugenaussagen darin teilweise abrupt abbrechen.“
„Kritisch ist auch anzumerken, dass der Sachverständige im Vorfeld der gutachterlichen Stellungnahme nach eigener Aussage mit der CDU-Fraktion telefonischen Kontakt hatte. Ob wir seine Aussage, die wir mit Stimmenmehrheit im Ausschuss abgebrochen haben, überhaupt noch verwerten können, bedarf jetzt einer sehr genauen rechtlichen Prüfung.“Der Rechtsgelehrte kann nichts dafür“, so Bodo Krumbholz. „Er stützt sich auf die Informationen, die ihm zugeschickt wurden. Dass diese selektiv ausgewählt waren, davon hatte er keine Kenntnis.“