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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Heinz Müller

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heinz Müller : 05.07.07

Öffnung des Kommunalabgabengesetzes ungeeignet zur Lösung der Altanschließerproblematik

Spielräume für Härtefälle sind vorhanden und müssen genutzt werden - Vorschlag der Lastenverschiebung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heinz Müller, hat nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses zur Frage der Beitragserhebung im Abwasserbereich erneut bekräftigt, dass für die SPD-Fraktion eine Öffnung des Kommunalabgabengesetzes (KAG ) nicht in Frage komme. Müller verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht des Innenministeriums, der ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass das KAG in seiner geltenden Fassung „ein ausgewogenes Instrumentarium“ zur Gestaltung der örtlichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen für die zentrale Abwasserentsorgung darstellt.
„Bei begründeten Härtefällen“, so Müller, „enthält das Gesetz bereits jetzt Spielräume. Zweckverbände sollten Stundungssatzungen verabschieden, die eine Streckung der Zahlungen beinhalten und in denen auch eine Niederschlagung von Zinsen möglich ist. Leider benutzen die kommunalen Satzungsgeber die umfangreichen Möglichkeiten nicht aus, die das KAG bietet, um zu verträglichen Lösungen zu kommen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.“
Auf die Kritik angeblich ungerecht behandelter Beitragszahler kontert Müller mit dem Hinweis auf daraus erst recht entstehende Ungerechtigkeiten. Denn wer die so genannten Altanschließer aus der Beitragspflicht entlassen wolle, und dabei an eine Gebührenerhebung für alle anderen denke, also eine Lastenverschiebung vorschlage, verstoße nach höchst richterlicher Rechtsprechung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.