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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Angelika Peters

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          Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

          Erklaerung2011
          Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

          Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
           

          Geschrieben von: Angelika Peters : 26.07.06

          Nur Pünktlichkeit, Service und angemessene Preise werden der Bahn wieder mehr Fahrgäste bringen

          Stärkung der Verbraucherrechte von Bahnkunden begrüßenswert - Bisherige Selbstverpflichtung der Bahn absolut unbefriedigend Zu den Plänen der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Verbraucherrechte von Kunden der Deutschen Bahn zu stärken, erklärt Angelika Peters, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern:
          „Die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte von Bahn-Kunden begrüßen wir ausdrücklich. Wie jedes andere Unternehmen auch, steht die Deutsche Bahn AG in der Pflicht, den Kunden zugesicherte Leistungen und Eigenschaften auch zu erbringen. In diesem Fall sind es Beförderung und Pünktlichkeit“, sagt Angelika Peters. „Die bisherige Selbstverpflichtung der Bahn ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher absolut unbefriedigend.“
          Die von Verbraucherschutzminister Seehofer in die Diskussion gebrachte Gesetzesinitiative soll die Bahn verpflichten, bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 20% an die Fahrgäste zu zahlen. Bei längeren Verzögerungen erhöht sich die Entschädigung. So sollen ab einer Verspätung von 1 Stunde 25%, ab 2 Stunden 50% des Fahrpreises an den Kunden zurückfließen.
          Neben dieser Neuerung sind die Barauszahlung der Entschädigung und die Ausweitung auf den Nahverkehr weitere wesentliche Verbesserungen für den Verbraucherschutz. Bisher hatte sich die Bahn freiwillig lediglich dazu verpflichtet, ab einer 60-minütigen Verspätung einen Gutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises auszustellen.
          Die Drohung der Bahn, auf ein solches Gesetz mit Preiserhöhungen zu reagieren, weist Peters entschieden zurück. „Die Vorstellungen der Bahn gehen an der Realität vorbei. Wer immer gleich mit der Preiskeule droht, hat die Prinzipien von Kundenfreundlichkeit und ansprechendem Service immer noch nicht als Wettbewerbsfaktoren erkannt. Ich gehe davon aus, dass mehr Pünktlichkeit, Qualität in Beratung und Service und angemessene Preise wieder mehr Fahrgäste anlocken, die die Bahn an die Straße und die fliegende Konkurrenz verloren hat“, gibt sich die Verbraucherschützerin zuversichtlich.
          „Die Vorschläge der Bundesregierung treffen bei uns in allen wesentlichen Aussagen auf Zustimmung. Man muss jetzt den konkreten Gesetzentwurf abwarten. Wir werden dieses begründete Anliegen der Bundesregierung aber in jedem Fall unterstützen“, so die SPD-Abgeordnete abschließend.