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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Ute Schildt : 19.10.07

Novelle des Landeswassergesetzes hat den Agrarausschuss des Landtages passiert

Verabschiedung des Gesetzes in der Novembersitzung des Landtages möglich – Ausgleich zwischen nachhaltigem Gewässerschutz und moderner Landwirtschaft gelungen Wie die stellvertretende Vorsitzende und agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Ute Schildt, soeben mitteilte, wurde das von SPD und CDU eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes gestern Abend im Agrarausschuss des Landtages abschließend beraten und kann damit im November 2007 vom Landtag verabschiedet werden.
Mit der Novelle werden die Gewässerabstände für das Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln an die Regelungen der Bundesdüngemittelverordnung angepasst. Neben der Verringerung des Abstandes von sieben auf drei Meter, welche die Chancengleichheit der Landwirte erhöhen soll, sollen nun auch von den Regelungen bisher nicht erfasste Gewässer unter Schutz gestellt werden. Für die Ausbringung mit genau definierter moderner Agrartechnik soll zudem für die Dauer von drei Jahren ein Ein-Meter Abstand gelten.
Nach Angaben der agrarpolitischen Sprecherin ihrer Fraktion ist außerdem vorgesehen, die Auswirkungen dieser Regelung auf die Gewässerqualität durch ein Monitoring-Programm zu untersuchen und zu bewerten. In einer Entschließung des Ausschusses wird die Landesregierung aufgefordert, die Ergebnisse der Untersuchungen dem Landtag zeitlich so vorzulegen, dass entsprechend der Ergebnisse die Ein-Meter Regelung vor Ablauf der Dreijahresfrist dauerhafter Bestandteil des Gesetzes werden kann bzw. wie im Gesetz vorgesehen, die Ein-Meter Regelung nach Ablauf von drei Jahren ungültig wird.
„Mit der Novelle werden die Belange des nachhaltigen Gewässerschutzes nun genauso berücksichtigt wie die der modernen Landwirtschaft. Ich glaube, dass alle Beteiligten zufrieden sein können“, meinte Ute Schildt abschließend.