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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Angelika Peters

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          Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

          Erklaerung2011
          Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

          Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
           

          Geschrieben von: Angelika Peters : 14.03.05

          Neues Kommunalabgabengesetz löst Versprechen gegenüber Kleingärtnern ein

          Zweitwohnsteuer und Kurtaxe entfallen Zu den vom Landtag beschlossenen Regelungen für das Kleingartenwesen im geänderten Kommunalabgabengesetz (KAG) erklärt die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters: „Ich freue mich, dass die gegenüber den Kleingärtnern angekündigten Versprechungen gehalten wurden. Eine Kurtaxe für Kleingartenanlagen wird es nicht geben. Für Gartenlauben darf von den Kommunen keine Zweitwohnsteuer erhoben werden. Bedingung: Die Eigentümer müssen sich an das Bundeskleingartengesetz halten. Danach ist dauerndes Wohnen in Gartenlauben untersagt.“
          Es komme jetzt auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Kleingartenverbänden an, um die schwarzen Schafe unter den Gartenfreunden, die es mit dem Zweitwohnen nicht ernst nehmen und ihre Lauben zwischenzeitlich an Dritte vermieten, beim Namen zu nennen. Sollten Belehrungen nicht fruchten, müsste am Ende die Kündigung des Nutzungsrechts stehen, schlussfolgert die SPD-Landtagsabgeordnete.
          „Eine weitere Sorge wird den Kleingärtnern dadurch genommen“, so Peters, „dass nach Paragraph 8 KAG Beitragspflichten für Straßenbaubeiträge an öffentlichen Straßen und Plätzen je nach Satzung zinslos gestundet werden können, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden und die Beitragspflichtigen nachweisen, dass die darauf befindlichen Gebäude nicht zum dauerhaften Wohnen oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.“