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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Volker Schlotmann

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Volker Schlotmann : 11.12.07

Mindestlohn ist sozial und ökonomisch vernünftig

Schlotmann: Panikmache wegen Mindestlohn für Briefzusteller unseriös Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag M-V hat heute den geplanten Mindestlohn für Briefzusteller als sozial und ökonomisch vernünftig bezeichnet und Mindestlöhne für weitere Branchen gefordert.
Er wies darauf hin, dass die Zahl der Menschen, deren Lohn unterhalb des Existenzminimums liegt und die deshalb ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, von 880.000 im Jahr 2005 auf 1,3 Millionen in diesem Jahr gestiegen ist. „Es darf nicht sein, dass so viele Menschen, darunter zahlreiche Vollzeitbeschäftigte, nicht von ihrem Einkommen leben können. Das hat nichts mit menschenwürdiger Arbeit zu tun. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne“, so Schlotmann. Dies betreffe einerseits den vereinbarten Mindestlohn für Briefzusteller. Er halte jedoch auch Mindestlöhne für weitere Branchen für erforderlich.
Mindestlöhne seien nicht nur sozial, sondern auch ökonomisch vernünftig, denn Wettbewerb dürfe nicht über den Preis der Arbeit ausgetragen werden. Dazu Schlotmann: „Ein gerechter Lohn ist ein Gebot des fairen Wettbewerbs und der ökonomischen Vernunft. Denn Geschäftsmodelle, die auf Dumpinglöhne setzen, sind aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Sie führen auch dazu, dass der Staat dauerhaft einen Teil der Löhne zahlt.“
Für die Skepsis privater Briefzustelldienste in M-V habe er zwar Verständnis, doch solle man mit Bedacht argumentieren. In Branchen, in denen bereits ein tariflicher Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde – wie im Bereich Bau oder beim Gebäudereinigerhandwerk – seien keine negativen Beschäftigungseffekte erkennbar, ebenso wenig wie in anderen europäischen Ländern, in denen ein Mindestlohn gilt. „Panikmache ist unseriös und hilft den Beschäftigten nicht weiter“, so Schlotmann abschließend.