Klagefrist bis zum 22. April nicht verstreichen lassen
Die Sprecherin für Agrarpolitik der SPD-Fraktion, Lilly Kühnel, spricht sich für eine unbürokratische Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu den Bodenreformerben aus. Entschädigungsansprüche in einer noch festzulegenden Höhe hält sie für gerechtfertigt.
"Es muss eine Lösung gefunden werden, die dieses emotionsgeladene Thema ein für alle Mal zum Abschluss bringt", sagte Kühnel. Es falle ihr jedoch schwer, den Spruch der europäischen Richter nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 gegen die Menschenrechte verstoßen haben soll. Das von bestimmten Leuten hoch gelobte Modrow-Gesetz habe schließlich zu kurz gegriffen. Die zu DDR-Zeiten praktizierten Ungerechtigkeiten im Zuge mehrerer Besitzwechselverordnungen wurden durch Modrow nicht genügend berücksichtigt.
Daher hält Kühnel den Begriff "Menschenrechtsverletzung" für überzogen und unverhältnismäßig. Die Bundesregierung sollte eine solche Auslegung nicht widerspruchslos hinnehmen. Vor lauter Enteignungsgejammer dürfe nicht folgende Tatsache vergessen werden: In Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 1990 rund 50.000 Erben von Bodenreformland im Grundbuch eingetragen. Von denen haben nach bundesdeutscher Rechtssprechung rund 43.000 Volleigentum an Grund und Boden erworben. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", so Kühnel. "Die Klagefrist bis zum 22. April sollte von der Bundesregierung genutzt werden."
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