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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Mathias Brodkorb

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      Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

      Erklaerung2011
      Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

      Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
       

      Geschrieben von: Mathias Brodkorb : 05.10.05

      Lücke im Landeshochschulgesetz soll geschlossen werden

      Autonomie der Hochschulen bleibt unangetastet Heute berät der Landtag in erster Lesung über eine Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG). Hierzu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb: „Im Zentrum stehen zwei Änderungen: Die Regierung soll vorübergehend in die Lage versetzt werden, die Hochschulstrukturen neu zu ordnen. Derzeit sieht das Landeshochschulgesetz hierfür keinerlei Instrumente vor. Eine solche Änderung ist aber notwendig geworden, weil sich die Hochschulen nicht auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen konnten. Daher muss das Land jetzt entscheiden.“
      Darüber hinaus soll in das Gesetz die Möglichkeit für Zielvorgaben aufgenommen werden. Hierzu sagte Brodkorb: „Derzeit ist nicht geregelt, was geschieht, falls Hochschulen und Ministerium keine Zielvereinbarungen abschließen. Andere Länder wie Niedersachsen sehen von Anfang an derartige Regelungen in ihren Hochschulgesetzen vor. Mecklenburg-Vorpommern würde damit lediglich nachholen, was in anderen Ländern selbstverständliche Rechtslage ist.“
      Brodkorb weist die Kritik zurück, mit der Änderung des LHG solle die Hochschulautonomie abgeschafft werden: „Mit der Gesetzesänderung bleibt die Hochschulautonomie unangetastet. Auch weiterhin sind die Hochschulen für ihre internen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Allerdings sollen der Regierung Entscheidungsbefugnisse für den Fall an die Hand gegeben werden, dass sich die Hochschulen untereinander nicht einigen können. Dies ist nötig, um die Handlungsfähigkeit der Landespolitik zu gewährleisten.“