. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Jörg Heydorn

heydorn_joerg

Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 12.07.10

Lobbyinteressen nicht mit Fachlichkeit verwechseln

Jörg Heydorn: Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an KiföG-Finanzierung und Pflegestützpunkten entlarvend

Zur Kritik der Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes M-V, Christina Hömke, an der KITA-Finanzierung und der Einrichtung von Pflegestützpunkten zur neutralen Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erklärte heute der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jörg Heydorn:

„Die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an der KiföG-Finanzierung und der Errichtung von Pflegestützpunkten ist irreführend und entlarvend zugleich. Innerhalb kürzester Zeit ist es auf Initiative der SPD-Fraktion gelungen, zu den bereits beschlossenen 15 Mio. Euro noch einmal über 7 Mio. Euro für mehr Personal in Kitas zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wurde unter Beteiligung aller Ressorts ein sehr seriöser Finanzierungs-plan mit moderaten Umschichtungen beschlossen. Dafür gilt allen Beteiligten mein herzlicher Dank. Jetzt sind die Träger wie beispielsweise auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in der Pflicht, die gesetzlichen Verbesserungen umzusetzen und den Kindern, Eltern und dem pädagogischen Personal zu Gute kommen zu lassen.

Die in diesem Zusammenhang von Frau Hömke vorgetragenen Einschätzungen zur Errichtung von Pflegestützpunkten in M-V weise ich entschieden zurück! An dieser Stelle dürfen Lobbyinteressen nicht mit Fachlichkeit verwechselt werden. Ich respektiere, dass Frau Hömke die wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vertritt, die in erheblichem Umfang in stationäre Einrichtungen investiert haben. Wir hingegen setzen uns beim Thema Pflegestützpunkte für die Wünsche und Interessen der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen ein.

Pflegebedürftige Menschen wollen in aller Regel nicht in einem Heim leben, die überwiegende Mehrzahl zieht es vor, möglichst lange ambulant in ihren eigenen vier Wänden unterstützt zu werden. Diesem Wunsch könnte durch die Errichtung von Pflegestützpunkten sehr viel häufiger als bisher entsprochen werden. Die Pflegekassen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land wollen künftig gemeinsam dafür Sorge tragen, dass pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen sowie ihr Umfeld professionell beraten und unterstützt werden – und zwar aus einer Hand. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Neutralität der Beratung. Im absoluten Vordergrund steht das Ziel, die jeweils fachlich und individuell beste Pflegesituation zu erschaffen und nicht einzelwirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen.

Die Bereitstellung von Landesmitteln ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur flächen-deckenden Einführung von unabhängigen Pflegestützpunkten in M-V. Erfolgreiche Modelle in anderen Bundesländern haben gezeigt: Pflegestützpunkte arbeiten dann besonders gut, wenn Pflegekassen, Land und Landkreise bzw. kreisfreie Städte auch finanziell an einem Strang ziehen.

Wenn alle Akteure mitziehen, können wir bald auch in MV dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ – und damit den Wünschen der Betroffenen – noch besser Rechnung tragen.“