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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Mathias Brodkorb

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      Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

      Erklaerung2011
      Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

      Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
       

      Geschrieben von: Mathias Brodkorb : 17.12.09

      Landtag zieht erste Konsequenzen aus Kritik am Bologna-Prozess

      Mathias Brodkorb: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen soll per Gesetz vereinheitlicht und die Prüfungsdichte verringert werden


      In der heutigen Landtagsdebatte stehen in verbundener Aussprache auch drei Anträge zum Hochschulbereich zur Debatte. Die Koalitionsfraktionen hatten dabei die Regierung aufgefordert, künftig alle zwei Jahre Effizienzanalysen für die Hochschulen des Landes vorzulegen und hierbei auch Aspekte des Bologna-Prozesses abzubilden. Darüber hinaus fordern SPD und CDU die Landesregierung auf, bei einer anstehenden Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine Musterprüfungsordnung einzuführen und in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine Begrenzung der Prüfungsdichte vorzusehen. Hierzu erklärte heute der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, in Schwerin:

      „Die Kritik am Bologna-Prozess richtet sich nicht zuletzt darauf, dass zwar eigentlich europaweit ein einheitliches Hochschulsystem geschaffen werden soll, am Ende aber doch alle Hochschulen ihren eigenen Weg gehen. In der Konsequenz werden Prüfungs- und Studienleistungen zwischen den Hochschulen häufig nicht anerkannt. Wir halten es daher für notwendig, in diesem Bereich wieder zu einheitlichen Maßstäben zu kommen. Es kann nicht sein, dass jede Hochschule ihre eigenen Regeln aufstellt. Die Rechtssicherheit für die Studierenden muss Vorrang haben. Durch eine Musterprüfungsordnung, die diese Maßstäbe formuliert, kann dies abgesichert werden. Darüber hinaus sollen Instrumente geschaffen werden, die die Prüfungsdichte an den Hochschulen auf ein Mindestmaß begrenzen.“