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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jörg Heydorn

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Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 10.11.10

Landeshochschulgesetz auf der Zielgeraden

Jörg Heydorn/Günter Rühs: Auch Pflegedienstdirektor im Vorstand vertreten

Die Koalitionäre aus SPD und CDU haben sich heute in einer abschließenden Beratung des Sozialausschusses auf letzte wichtige Details bei der Novellierung des Landeshochschulgesetzes geeinigt. Im Wesentlichen ging es dabei um die Rolle der Pflege im Vorstand der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, bewerteten die erzielte Einigung als gutes Ergebnis, das der gewachsenen Bedeutung der Pflege gerecht wird:

„Dem Leitungsgremium der Universitätsmedizin gehören künftig neben dem wissenschaftlichen, dem ärztlichen und dem kaufmännischen Vorstand auch der pflegedienstliche Vorstand als stimmberechtigtes Mitglied an. Damit ist gewährleistet, dass die Pflege voll stimmberechtigt im Vorstand vertreten ist. Nur bei Fragestellungen, die Forschung und Lehre betreffen, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des wissenschaftlichen Vorstands den Ausschlag. So finden sowohl die berechtigten Interessen des Pflegepersonals, als auch die Erfordernisse des Universitätsbetriebs in angemessener Weise Berücksichtigung. Nachdem über dieses letzte Detail Einvernehmen erzielt worden ist, sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die für die Universitätsmedizin relevanten Neuregelungen zum 1. Januar 2011 in Kraft treten können.“