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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jörg Heydorn

heydorn_joerg

Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 26.11.09

Land stellt 750.000 Euro für Pflegestützpunkte bereit

Jörg Heydorn: Wichtiger Schritt auf dem Weg zur flächendeckenden Einrichtung unabhängiger Pflegestützpunkte

Anlässlich der Bereitstellung von jährlich 750.000 Euro Landesmitteln für Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Haushaltsberatungen 2010/2011 erklärte heute der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

„Die Bereitstellung von Landesmitteln ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung von unabhängigen Pflegestützpunkten in M-V. Erfolgreiche Modelle in anderen Bundesländern haben gezeigt: Pflegestützpunkte arbeiten dann besonders gut, wenn Pflegekassen, Land und Landkreise bzw. kreisfreie Städte auch finanziell an einem Strang ziehen.

Ich rechne fest damit, dass es jetzt schnell zu einem Landesrahmenvertrag zur Umsetzung von Pflegestützpunkten kommen wird, in dem sich die Pflegekassen, das Land und die Kreise bzw. kreisfreien Städte hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten auf Augenhöhe begegnen. Neben der Ausstattung der Pflegestützpunkte sollten dann auch Standards für Beratung, Betreuung und Versorgung von hilfe- und pflegedürftigen Menschen vertraglich geregelt werden.“

Hintergrund:

Mit der Pflegereform 2008 wurde die Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP) beschlossen (§ 92 c SGB XI). Ziel: Effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige, Überwindung der starren Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern. Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll länger ein eigenständiges Leben im gewohnten Wohnumfeld ermöglichen. Die Bundesländer haben seit 1. Juli 2008 per Allgemeinverfügung und ggf. Rahmenvertrag über Einrichtung von Pflegestützpunkten zu entscheiden. Ab 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige zudem einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Pflegeberatung (§ 7 a SBG XI). Diese Pflegeberatung soll in den Pflegestützpunkten erbracht werden.

Aufgaben der Pflegestützpunkte
- Auskunft und Beratung von Pflegeversicherten und deren Angehörigen über Rechte und Pflichten sowie über unterschiedlichen Unterstützungsangebote,
- Vernetzung pflegerischer, medizinischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote durch Pflegeberater (Fallmanager),
- Koordinierung der einzelnen Leistungen, nebst der erforderlichen Hilfestellung bei der Inanspruchnahme und Abwicklung der Leistungen,
- Einbindung ehrenamtlich tätiger Personen.

Dort, wo Pflegestützpunkte bereits erfolgreich arbeiten, konnte die Versorgungsqualität für die Menschen spürbar verbessert werden. Auch wird durch die Praxis überzeugend belegt, dass gut arbeitende Pflegestützpunkte die Wirtschaftlichkeit des Versorgungssystems erhöhen. Etwa weil vorschnelle Heimeinweisungen vermieden und Prävention - etwa durch Beratung zum barrierefreien Umbau von Wohnungen und Sturzprävention - gefördert wird.