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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Jochen Schulte

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  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jochen Schulte : 06.12.06

Ladenschlussgesetz muss die gesellschaftliche Realität widerspiegeln

Notwendige Berücksichtigung von Arbeits- und Lebensbedingungen vorrangig weiblicher Beschäftigter hervorgehoben – Verbraucher brauchen „Öffnungsverlässlichkeit“ FDP und SPD/CDU-Koalition stellten heute im Landtag ihre jeweiligen Gesetzesentwürfe zur Regelung der „Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern“ zur Diskussion.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jochen Schulte, gab in seiner Rede zu bedenken, dass man sich bei der Debatte um die Ladenöffnungszeiten „nicht nur an den Vorstellungen eines einzelnen Verbandes, einer Interessensgemeinschaft oder Institution ausrichten sollte, sondern daran, was dem Land in Gänze nutzt“. Jochen Schulte verdeutlichte in seiner Rede, dass nach der Auffassung der SPD-Fraktion gerade auch die Interessen der Vielzahl von berufstätigen Frauen im Einzelhandel und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei einer Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes angemessen Berücksichtigung finden müssen.
„Man sollte auch darüber nachdenken“, so Schulte wörtlich, „welche Auswirkungen die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen auf die Veränderung der Arbeits- und Lebensbedingungen der - vorrangig weiblichen - Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel hat“ und ob das Ergebnis am Ende „schlichtweg arbeitnehmerinnenfeindlich“ sein könnte.
Ebenso strebe die SPD-Fraktion die Begrenzung auf höchstens acht verkaufsoffene Sonn- und Feiertage an sowie die Beibehaltung des Verbotes, an Adventssonntagen zu öffnen. Entgegen mancher Vorstellung dürfe im Ergebnis nicht die vollständige Freigabe der Sonn- und Feiertage zu verkaufsoffenen Tagen stehen. Aus diesem Grund wolle man die Entscheidung über die Öffnungszeiten gerade nicht in die Hände der Kommunen legen, wie es die FDP in ihrem Gesetzentwurf vorschlage.
Der Klärung bedarf auch, wie sich die Konzentrationsprozesse im Einzelhandel weiter entwickeln werden und ob die generelle Freigabe des Ladenschlusses zu einer Zersplitterung der Ladensöffnungszeiten und damit zu einem für den Verbraucher gravierenden Verlust an „Öffnungsverlässlichkeit“ führe.
Schulte abschließend: „Wer offen in diese Diskussion geht, und die SPD-Fraktion tut dieses, der vermag heute noch nicht abschließend zu sagen, wie am Ende dieser Beratung das zu verabschiedende Gesetz aussehen wird. Ich kann aber sagen, dass das Ergebnis die gesellschaftliche Realität im bestmöglichen Sinne widerspiegeln soll und muss.“
Die Gesetzesentwürfe wurden nach der Debatte federführend in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.