Denkmalschutz wird nicht ausgehebelt
Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ erklärt der Sprecher für Kulturpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Frank Ronald Lohse:
„Mit der Zusammenlegung der Landesämter für Denkmal- und Bodendenkmalpflege mit dem archäologischen Landesmuseum, der Landesbibliothek, dem Landeshauptarchiv in Schwerin und dem Landesarchiv in Greifswald zu einer oberen Landesbehörde, zum Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, soll die Landesverwaltung gestrafft werden. Damit sind Voraussetzungen gegeben, um Aufgaben in diesen Kulturbereichen kostengünstiger zu erledigen.“
Eine wesentliche Voraussetzung für die Errichtung des neuen Landesamtes sei die vorherige Veränderung des Denkmalschutz- und des Archivgesetzes. Der SPD-Politiker trat Befürchtungen entgegen, der Denkmalschutz werde ausgehebelt. „Das Gegenteil ist der Fall. Der Denkmalschutz wird auch künftig bei allen Entscheidungen gesichert, die das Denkmal im Mittelpunkt haben.“
Für den Bürger zahle sich das aus. „So führt zum Beispiel die Änderung des Denkmalschutzgesetzes dazu, dass nicht mehr mehrere Genehmigungen nach verschiedenen Gesetzen eingeholt werden müssen. Eine Baugenehmigung für ein denkmalgeschütztes Gebäude umfasst auch die denkmalrechtliche Genehmigung“, sagte Frank Ronald Lohse.
Der SPD-Politiker betonte, dass es bei der Zusammenlegung der betroffenen Behörden keine Entlassungen geben werde. Frank Ronald Lohse: „Die Stellenstreichungen erfolgen im Rahmen des Personalkonzeptes . Es ist zu erwarten, dass bei der Festlegung der neuen Strukturen des Amtes kein Qualitätsverlust eintritt. Denn die inhaltlichen Aufgaben bleiben und werden durch Synergien effektiver erledigt werden.“
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