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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Koalitionsmehrheit im Bauausschuss stimmt Landesbauordnung zu

Bauwillige Bürger bekommen mehr Rechtssicherheit/ Rauchwarnmelder werden Pflicht bis Ende 2009 Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat sich heute abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze beschäftigt. Dabei haben die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen zugestimmt. Dazu erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfaktion im Ausschuss, Klaus Mohr:
„Das Ziel, mit dem Entwurf der Landesregierung die Musterbauordnung des Bundes in Landesrecht zu überführen, ist aus unserer Sicht erreicht worden. Das Baurecht wurde dereguliert, vereinfacht und übersichtlicher gemacht. Damit wurde das wesentlichste Ziel dieses Gesetzes erreicht.“
Unter den eingebrachten Änderungsvorschlägen befindet sich auch ein einvernehmlich getragener Antrag, der die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen bis Ende 2009 in der Landesbauordnung verankert.
Nach Angaben von Mohr haben die Vertreter der Koalition in den zurückliegenden Ausschussberatungen weitere wichtige Ergänzungen in den Gesetzentwurf eingebracht, so zum Beispiel Verbesserungen für behinderten- und altengerechtes Wohnen.
„Mehr Rechtssicherheit für die Bürger bringt außerdem die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung zur Behandlung von Bauanträgen durch die Bauaufsichtsbehörde. Das heißt: Werden Mängel im Bauantrag oder Unvollständigkeiten gesehen und diese innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Bauantrag offiziell ‚zurückzuweisen’.“
„Nur so bekommt der Bürger einen rechtsmittelfähigen Bescheid über seinen Bauantrag in die Hand“, erklärt der SPD-Abgeordnete Mohr.