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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Dr. Norbert Nieszery

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Dr. Norbert Nieszery : 25.01.11

Koalitionsfraktionen einigen sich auf Entwurf eines Vergabegesetzes

Dr. Norbert Nieszery und Jochen Schulte: M-V kein Niedriglohnland!

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute abschließend auf einen Entwurf des Vergabegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern geeinigt. Für die SPD-Fraktion zeigten sich der Fraktionsvorsitzende, Dr. Norbert Nieszery, sowie der wirtschaftspolitische Sprecher, Jochen Schulte, erfreut darüber, dass nach jahrelangem Ringen ein solides Tariftreuegesetz doch noch kurz vor Ende der Legislaturperiode zustande gekommen ist:

„Die heute erzielte Einigung ist ein kräftiges Signal nach außen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern von seinem Image als Niedriglohnland verabschiedet hat. Es wird nun für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs ein Tariftreuegesetz geben, das Dumpinglöhne verhindert und dafür sorgt, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch leben können. Dieser Gesetzentwurf war ein wichtiges politisches Anliegen für die SPD-Fraktion, und wir sind erfreut und erleichtert darüber, dass es schließlich doch mit dem Koalitionspartner CDU möglich war, die öffentliche Auftragsvergabe an die Einhaltung von Mindestlöhnen zu binden. Zugleich ist es uns gelungen, mit dem Gesetz wirksame Entlastungen für kleinere Unternehmen zu schaffen. So kann z.B. zukünftig bei öffentlichen Aufträgen bis zur Höhe von 250.000 Euro auf die Stellung von ansonsten notwendigen Sicherheitsleistungen durch den Auftragnehmer verzichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber wird des Weiteren darin bestärkt, über Einzelbestimmungen noch weitere soziale Standards zu definieren (z.B. was die Beschäftigung von Schwerbehinderten angeht). Wir sind zufrieden mit diesem Vergabegesetz, das sich gegenüber vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer nicht verstecken muss.“