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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Koalition nimmt Änderung am Entwurf des Landesblindengeldgesetzes vor

Künftig 430,- pro Monat für Erwachsene pro Jahr, keine Kürzungen bei Kindern Wie die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, Dr. Norbert Nieszery und Dr. Armin Jäger, heute mitteilten, haben sich beide Fraktionen auf Veränderungen im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes verständigt. Damit werden auch die Anregungen und Hinweise aus der umfassenden Anhörung im Sozialausschuss aufgegriffen.
„Wir haben immer unterstrichen, dass der Landtag Herr des Verfahrens ist. Nach der Anhörung haben wir deshalb den Gesetzentwurf der Landesregierung noch einmal neu bewertet und uns nun auf entscheidende Veränderungen, die im Interesse der Betroffenen liegen, verständigt“, so Dr. Norbert Nieszery und Dr. Armin Jäger.
„Wir werden die von der Landesregierung vorgeschlagene Absenkung des Landesblindengeldes auf 333 Euro nicht mittragen. Künftig soll das Landesblindengeld für Erwachsene bei 430 Euro liegen. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Vorschlag. Im Jahr behalten die gut 5.000 betroffenen Personen damit jeweils 1.164 Euro mehr im Portemonnaie als ursprünglich vorgesehen. Zudem haben wir uns darauf verständigt, das Landesblindengeld für Kinder nicht abzusenken. Hier bleibt es bei der bisherigen monatlichen Leistung von 273 Euro. Hinzu kommt, dass die Neuregelungen erst zum 1. Mai 2009 in Kraft treten und damit vier Monate später als von der Landesregierung vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass es zu Rückforderungen bereits ausgezahlter Gelder kommt. Der Härtefallfonds, der in der Anhörung stark kritisiert worden war, wird komplett gestrichen.“
„Wir haben einen vernünftigen Weg gefunden, um einerseits den zweifelsohne vorhandenen erhöhten Bedarfen von blinden Menschen gerecht zu werden. Gleichzeitig sind die Ergebnisse des länderübergreifenden Benchmarking berücksichtigt geblieben. Mit der im Koalitionsausschuss beschlossenen Änderung wird Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor das höchste Blindengeld in Ostdeutschland zahlen. Dies ist ein guter Tag für eine sozial gerechte und finanzpolitisch vernünftige Politik für Mecklenburg-Vorpommern“, so Dr. Norbert Nieszery und Dr. Armin Jäger.

Zur Information: Landesblindengeld nach BundesländernLand BlindengeldBaden-Württemberg 409,03 EuroBayern 505,00 EuroBerlin 475,70 EuroBrandenburg 266,00 EuroBremen 345,86 EuroHamburg 453,00 EuroHessen 511,38 EuroMecklenburg-Vorpommern 430,00 Euro1Niedersachsen 220,00 Euro*NRW 594,63 Euro*Rheinland-Pfalz 410,00 Euro*Saarland 438,00 EuroSachsen 333,00 EuroSachsen-Anhalt 350,00 EuroSchleswig-Holstein 400,00 EuroThüringen 220,00 Euro*
*Niedersachsen: ab 25 Jahren; NRW: 18 bis 59jährige, ab 60 Jahre bis zu 588,16 €; Rheinland-Pfalz: Altfälle 529,50 €; Thüringen: ab 27 Jahren1 aktuell 546,10.

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