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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Mathias Brodkorb

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      Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

      Erklaerung2011
      Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

      Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
       

      Geschrieben von: Mathias Brodkorb : 16.06.11

      Koalition aus SPD und CDU schafft gesetzliche Grundlagen für Qualitätssprung in der Lehrerbildung

      Mathias Brodkorb (SPD) und Marc Reinhardt (CDU): Arbeitsverweigerung der Opposition unverständlich

      In seiner vorletzten Sitzung hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Lehrerbildungsgesetz abschließend beraten. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen wird damit der gesetzliche Rahmen für einen echten Qualitätssprung in der Lehrerbildung geschaffen. Hierzu erklärten heute die beiden bildungspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Mathias Brodkorb (SPD) und Marc Reinhardt (CDU): "Nach zwanzig Jahren war ein Lehrerbildungsgesetz mehr als überfällig. Die Experten haben in der entsprechenden Anhörung das Gesetz grundsätzlich begrüßt, jedoch weitere Verbesserungen angemahnt. SPD und CDU haben diese Vorschläge ernst genommen und den vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend überarbeitet. Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich, dass sich LINKE und FDP der Mitarbeit an dem Gesetzentwurf freiwillig entzogen haben. Dies nämlich hatte keiner der Angehörten empfohlen."

      Brodkorb und Reinhardt hoben insbesondere folgende Änderungen hervor:

      1. Das Land führt mit den neuen Lehrämtern für Grundschulen und Regionale Schulen erstmals so genannte inklusive Lehrämter ein, in denen sonderpädagogische Grundqualifikationen für alle Lehrerinnen und Lehrer einen hohen Stellenwert einnehmen.

      2. Die regelmäßige Lehrerbedarfsplanung sowie die Abstimmung der Hochschulkapazitäten mindestens auf den Landesbedarf werden zur gesetzlichen Pflicht erhoben. In diesem Zusammenhang führt die Universität Rostock in Kooperation mit anderen Hochschulen die Ausbildung von Berufsschullehrern wieder ein.

      3. Durch konkrete Festlegungen im Gesetz werden in der Lehrerbildung verbindliche Qualitätsstandards eingeführt. So sollen künftig z. B. bildungswissenschaftliche Seminare nicht mehr als 25 und schulpraktische Übungen nicht mehr als fünf Studierende aufweisen.

      „Das Lehrerbildungsgesetz beweist, wie durch eine solide parlamentarische Beratung gute Gesetze entstehen. Wer wie die Opposition offenbar der Meinung anhängt, an eingebrachten Gesetzentwürfen sollte nichts mehr geändert werden, beraubt das Parlament seiner wichtigsten Funktion. Dies genau wollen wir nicht“, so Brodkorb und Reinhardt.