Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.Das Dokument finden Sie hier.

Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.
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Neues Unterhaltsrecht stärkt die Rechte der Kinder und den Gleichstellungsgedanken Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, begrüßt das geplante neue Unterhaltsrecht bei Scheidung und Trennung: „Das neue Unterhaltsrecht ist eine längst überfällige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme. Es stärkt die Rechte der Kinder, indem es die Kinder an die erste Stelle setzt und die Mütter von Kindern aus ehelichen und nichtehelichen Verbindungen versorgungsrechtlich gleichstellt. Die Versorgung wird damit konsequent zuerst dort geleistet, wo sie nicht selbst geleistet werden kann“, so Tegtmeier. Der kinderbetreuende Elternteil – in der Regel die Mutter – erhält Unterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Kind aus einer Ehe oder einer nichtehelichen Verbindung stammt. Das neue Unterhaltsrecht trägt damit den geänderten Bedingungen im Land Rechnung.