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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Martina Tegtmeier

tegtmeier_martina
Ausschüsse:
  • Mitglied in der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Vorsitzende des Sozialausschusses
  • stellv. Vorsitz Innenausschuss
  • Mitglied im Innenausschuss
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecherin für:
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gleichstellungspolitik
  • Integrationspolitik


Telefon: 0385 525 2304
Telefax: 0385 525 2338


Wahlkreis :

  • WK Nordwestmecklenburg II


Wahlkreismitarbeiterin:
Karin Glaner

An der Kirche 7
19025 Gadebusch

Telefon: 03886 211 1244
Telefax: 03886 211 1244

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Kein Verzicht auf mindestens 60 Mio. € Einsparungen pro Jahr!

Bericht des Landesrechnungshofs zu Einspareffekten einer Kreisgebietsreform bestätigt 6+2 - Modell der Landesregierung Der Präsident des Landesrechnungshofs hat heute eindrucksvolle Zahlen zu den Einsparpotenzialen durch eine Kreisgebietsreform vorgelegt: demnach sind Einsparungen in einer Größenordnung von mindestens 59 bis 67 Mio. Euro jährlich zu erwarten. Dazu der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzende der Enquete-Kommission Heinz Müller:„Mecklenburg-Vorpommern kann es sich nicht leisten, auf ein solches Einsparpotenzial zu verzichten! Insofern fühlen wir uns in unserer Forderung nach einer Kreisgebietsreform nach dem 6+2-Modell mehr als bestätigt“. Zwar müssten die Zahlen des Gutachtens noch genau geprüft werden, doch sei schon jetzt zu erkennen, dass eine Beschränkung auf 6 Kreise deutliche finanzielle Vorteile gegenüber der jetzigen Verwaltungsstruktur aufweise.
Wie der Landesrechnungshof darstellte, könnte durch eine Zusammenlegung von Kreisverwaltungen nicht nur Personal- und Sachausgaben eingespart werden, sondern zugleich auch die Qualität des Verwaltungshandelns gesteigert werden. So seien in einer größeren Verwaltungseinheit z.B. Spezialisierungen der Verwaltungsmitarbeiter möglich, die zu einer besseren Aufgabenwahrnehmung beitragen. Insbesondere in den Feldern, in denen politische Akzente gesetzt werden sollen, wie etwa in der Sozial- und Jugendhilfeplanung, müssten in größeren Zusammenhängen geplant werden.
Als problematisch schätzte der Landesrechnungshof die Sonderstellung der Landeshauptstadt Schwerin ein, deren strukturelles Haushaltsdefizit unter den Bedingungen der Kreisfreiheit kaum zu überwinden sei. „Sollten bei weiteren Städten wie z.B. Neubrandenburg auf eine Einkreisung verzichtet werden – wie einzelne prominente Vertreter der CDU dies fordern – dann würden damit die Probleme, die wir mit Schwerin haben, lediglich potenziert, und wir würden das Ziel verfehlen, nennenswerte Einsparungen durch eine Optimierung der Verwaltungsstrukturen zu erzielen“, so Martina Tegtmeier, Obfrau der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission abschließend. Die Mehrkosten durch Nicht-Einkreisungen, so machte Frau Tegtmeier deutlich, würden auf keinen Fall aus FAG-Mitteln der kommunalen Ebene bezahlt.