. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Jörg Heydorn

heydorn_joerg

Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 20.04.05

Jörg Heydorn, Sprecher für Sozialpolitik der SPD-Landtagsfraktion: Chancen der integrierten Versorgung stärker nutzen

Strikte Trennung ambulanter und stationärer Versorgung zum Wohle der Patienten überwinden Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Antrag „Chancen der integrierten Versorgung stärker nutzen“ in den Landtag eingebracht. Dazu erklärte der Sprecher für Sozialpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:
„Durch den Antrag sollen die Vertragspartner – insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung - aufgefordert werden, verstärkt darauf hinzuwirken, dass Verträge zur integrierten Versorgung abgeschlossen werden. Die integrierte Versorgung stellt einen wichtigen Beitrag dar, um die Qualität im Gesundheitswesen und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse der Menschen im Lande zu erhöhen.“
„In der Praxis bedeutet dies: Niedergelassene Haus- oder Fachärzte arbeiten beispielsweise mit stationären Einrichtungen eng zusammen. Sie vereinbaren Inhalte, Qualität und Kosten bestimmter medizinischer Leistungen. Die Integrierte Versorgung soll die strikte Trennung ambulanter und stationärer und medizinischer Versorgung überwinden und somit Effizienz und Qualität erhöhen“, sagt Jörg Heydorn.
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung räumt Kassen und Leistungsanbietern neue Versorgungsformen in der medizinischen Behandlung ein. Verträge mit integrierten Versorgungsnetzen sollen vorangetrieben werden. Bundesweit stehen hierfür 680 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht jeweils 1 Prozent der ärztlichen Honorare und der Budgets der Krankenhäuser. Integrierte Versorgung kann sozialrechtlich schon heute als Regelversorgung gelten. Deshalb müssen sich Vertragspartner zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung verpflichten. Diese muss darüber hinaus dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und dem medizinischen Fortschritt entsprechen.
„Die Chancen der integrierten Versorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten werden leider noch nicht ausgeschöpft. Dies muss jedoch forciert werden. Nach Kassenangaben wurden bisher bundesweit nur 284 Integrationsverträge abgeschlossen“, so Jörg Heydorn.