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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jochen Schulte

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  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
  • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss

Sprecher für:

  • Verkehrspolitik
  • Wirtschaftspolitik


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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jochen Schulte : 04.11.09

Jochen Schulte und Wolfgang Waldmüller: Anhörung zur Dienstleistungsrichtlinie offenbart Änderungsbedarf

In der heutigen nichtöffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Wirtschaftsausschuss hat sich noch Änderungsbedarf bezüglich des Gesetzentwurfs ergeben. Dies teilten der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, mit.

Die geladenen Verbände, nämlich die Wirtschaftskammern, der Landkreistag, die Vereinigung der Unternehmensverbände MV und der Verband der Restauratoren haben in engagierter Weise ihre Positionen vorgetragen. Dabei sind gute Argumente vorgebracht worden, die zu vier gemeinsamen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen führen werden.

Als ein Hauptpunkt soll beantragt werden, die Regelung zum Restauratorengesetz im Gesetzentwurf zu streichen. Diese tief greifende Problematik soll nicht im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens geregelt werden. Die Qualitätssicherung in diesem Bereich soll im Land aufrechterhalten werden. Dazu gibt es weiteren Beratungsbedarf.

Darüber hinaus soll die Berichterstattung zur Einführung der Einheitlichen Ansprechpartner nicht erst nach vier Jahren, sondern bereits im dritten Jahr erfolgen. In diesem Zeitraum sollen die in Mecklenburg-Vorpommern gemachten Erfahrungen bewertet werden, und es soll geprüft werden, ob einheitliche Regelungen über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus notwendig sind.

Außerdem werden die einschlägigen Datenschutzbestimmungen im Gesetzesentwurf eingearbeitet. Die Verweisungsregelung wird insofern vereinfacht, dass eine Verweisung zu einer anderen Stelle nur einmalig möglich sein soll.

Für die Annahme der Anträge werden sich die Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss am 11. November einsetzen, wie Jochen Schulte und Wolfgang Waldmüller am Rande der heutigen Sitzung bekannt gaben.