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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Mathias Brodkorb

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      Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

      Erklaerung2011
      Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

      Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
       

      Geschrieben von: Mathias Brodkorb : 01.04.09

      Hochschulen entscheiden auch weiterhin selbst über Beteiligung der Studierenden an Verwaltungskosten

      Brodkorb: „Die Opposition übt sich im Tricksen und Täuschen“ Mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen SPD und CDU ist heute im Landtag eine Präzisierung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen worden. Damit liegt die Entscheidung über eine geringfügige Beteiligung der Studierenden an Verwaltungskosten weiterhin bei den Hochschulen. Der Gesetzgeber begrenzt nun jedoch eine mögliche Kostenbeteiligung auf 50 Euro je Studierenden und Semester, gibt den Hochschulen eine gesetzliche Garantie, dass sie über mögliche Mehreinnahmen selbst verfügen können und fordert die Hochschulen auf, von sozialen Ermäßigungstatbeständen Gebrauch zu machen.
      Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, attackierte in seiner Rede mit scharfen Worten die Redner der Oppositionsfraktionen. Er warf Herrn Kreher (FDP) und Prof. Dr. Methling (DIE LINKE) vor, sich weiterhin im Tricksen und Täuschen zu üben: „Die Opposition versucht, wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, in Mecklenburg-Vorpommern würden Studiengebühren eingeführt. Dies ist jedoch nicht der Fall! Wir Sozialdemokraten halten an der Studiengebührenfreiheit fest. Ich möchte Herrn Prof. Methling aber daran erinnern, dass er und seine Fraktion im Jahre 2002 dem heute gültigen Landeshochschulgesetz zugestimmt haben, das bereits seinerzeit die Möglichkeit zur Verwaltungskostenbeteiligung vorsah – allerdings ohne jede Begrenzung nach oben. Insofern stellt das neue LHG eine wesentliche Verbesserung für Studierende dar. Die Debatte hätte noch einen Hauch von Sachlichkeit gehabt, wenn die Opposition auch nur einen einzigen Änderungsantrag gestellt hätte: das hat sie aber nicht! Konstruktive Parlamentsarbeit im Interesse der Betroffenen stelle ich mir anders vor.“