Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.Das Dokument finden Sie hier.

Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.
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CDU soll Bekenntnis zur Existenz und Tätigkeit der Härtefallkommission ablegen – Erörterung der Arbeit Härtefallkommission im Innenausschuss Seit 1999 ist die so genannte Härtefallkommission eine verlässliche Ansprechstelle für Migrantinnen und Migranten, denen die Abschiebung als besondere Härte droht. Dafür dankt, Dr. Klaus Michael Körner, innnenpolitischer Sprecher, den Mitgliedern der Härtefallkommission für ihre engagierte und gewissenhafte Tätigkeit, die nicht zuletzt eine wichtige Entscheidungshilfe für die zuständigen Behörden darstellt. Körner: „Wir sprechen uns dafür aus, dass die erfolgreiche Arbeit der Härtefallkommission fortgeführt wird und sie auch weiterhin die erforderliche Unterstützung erfährt.“ Die nach einem Beschluss der Landesregierung vom Juni 1999 eingerichtete Härtefallkommission ist behördenunabhängiges Gremium von acht Personen aus dem Bereich der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen und der Landesregierung. Die Mitglieder der Härtefallkommission arbeiten ehrenamtlich. Die Härtefallkommission kann im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die zuständige Ausländerbehörde aussprechen, wenn sie auf Grund der darzulegenden humanitären oder sozialen Aspekte in der drohenden Abschiebung eine besondere Härte sieht (z.B. abschließende Behandlung einer Krankheit, Absolvierung eines Schulabschlusses). Soweit die Ausländerbehörde an gerichtliche Entscheidungen oder an Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht gebunden ist und ihr Ermessensspielräume zustehen, kann die Härtefallkommission Empfehlungen geben. Die Ausländerbehörde kann im Einzelfall gebeten werden, bis zur Mitteilung des Beratungsergebnisses von der Abschiebung abzusehen. Körner weist aber darauf hin, dass die Ausländerbehörde im Moment nicht verpflichtet ist, einer solchen Bitte nachzukommen oder der Empfehlung zu folgen. Sie entscheidet in eigener Zuständigkeit. Als wichtige Änderung im Verfahren bezeichnete Körner deshalb das mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz (§ 23 a Aufenthaltsgesetz): „Darin werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten, das Verfahren, Ausschlussgründe und weiteres zu bestimmen. Wenn dann diese von der Landesregierung eingerichtete Härtefallkommission aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe ein Härtefallersuchen stellt, darf die oberste Landesbehörde anordnen, dass einem ausreisepflichtigen Ausländer auch abweichend von den gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das ist eine entscheidende Aufwertung der Kommission!“ Der Entwurf einer entsprechenden Landesverordnung wird im Innenministerium vorbereitet.