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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Gemeinsame Pressemitteilung von Jochen Schulte und Wolfgang Waldmüller: Koalition bei Ladenöffnungszeiten handlungsfähig – weitgehende Ausgleichsregelungen für Arbeitnehmer vereinbart

Gesetz wird im Juni verabschiedet Die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, Wolfgang Waldmüller, und SPD, Jochen Schulte, stellten heute Präzisierungen am gemeinsamen Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern vor. Der Gesetzentwurf soll im Juni in Zweiter Lesung durch den Landtag verabschiedet werden.
„CDU und SPD haben am 6. Dezember 2006 einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Ladenöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieser war von dem Gedanken der Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit getragen. Am 13. März 2007 fand im Landtag die öffentliche Anhörung statt. Die Regierungsfraktionen haben die dort geäußerten Anregungen und Kritiken jetzt aufgegriffen und an ihrem Gesetzentwurf Präzisierungen vorgenommen. Entgegen den Vorhaltungen der Opposition ist damit erneut klar: Die Koalition ist handlungsfähig und findet in einem soliden Diskussionsprozess vernünftige Lösungen für Mecklenburg-Vorpommern“, so die wirtschaftspolitischen Sprecher.
„Wir haben uns darauf verständigt, dass die Läden an Werktagen statt 144 Stunden – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf – wöchentlich 142 Stunden geöffnet haben können. Die Öffnungszeit am Samstag wird auf die Zeit von 0 – 22 Uhr begrenzt. Neu aufgenommen ist eine Grenzlandregelung, die den Verkauf an Sonntagen im Grenzgebiet zu Polen ermöglicht. Außerdem wird der Verkauf an vier Sonntagen im Jahr gestattet und die Bäderregelung gesetzlich gesichert“, informierte Wolfgang Waldmüller.
„Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen haben wir in § 7 Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Dieser Schutz ist außerordentlich weitreichend und berücksichtigt vor allem auch all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach jetzigem Stand nicht tarifvertraglich abgesichert sind. So müssen für Arbeitsstunden nach 20.15 Uhr eine angemessene Zahl bezahlter freier Arbeitsstunden oder ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewährt werden“, so Jochen Schulte.
„In Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen hat sich der Wirtschaftsminister bereit erklärt, einen Tarifvertrag im Bereich des Einzelhandels auf Antrag des Tarifausschusses für allgemeinverbindlich zu erklären“, erläuterte Jochen Schulte.
„Mit den gemeinsam getroffenen Präzisierungen am Gesetzentwurf von SPD und CDU liegt jetzt ein beschlussfähiger Gesetzentwurf vor. Mit diesem wird den Interessen von Beschäftigten und Unternehmen im Einzelhandel genauso Rechnung getragen wie der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Feiertagsruhe und den Anliegen der Kirchen auf Schutz des Sonntages“, so Wolfgang Waldmüller abschließend.

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