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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Gastbesuch von Rolf Seutemann

Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion M-V wird auf unserer morgigen Fraktionssitzung der Chef des Landesarbeitsamtes Nord, Rolf Seutemann, zu Gast sein "Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion M-V wird auf unserer morgigen Fraktionssitzung der Chef des Landesarbeitsamtes Nord, Rolf Seutemann, zu Gast sein.
Wir möchten uns einen Überblick über die Arbeitsmarktpolitik und deren Ausrichtung in 2003 schaffen. Schwerpunkt dürfte die Umsetzung des Hartz-Konzeptes sein. Im Vordergrund stehen für uns Lösungen, die für den Osten passfähig gemacht werden", so der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Reinhard Dankert.
Klaus Mohr, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat mit Blick auf die drohende Kürzung von 148 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit zu einer Gegenstrategie in mehrfacher Hinsicht aufgerufen. Seiner Meinung nach müsse die durch die Finanzierung eines Mindestqualifizierungsanteils erschwerte Inanspruchnahme der Instrumente ABM und SAM angesichts der restlos leeren Haushaltskassen der Kommunen abgeschafft werden. Außerdem, so der Stralsunder Landtagsabgeordnete, müsse die vorgesehene dreijährige Wartefrist zwischen zwei ABM bzw. SAM-Maßnahmen aufgehoben werden. Zwar sei die Zielsetzung dieser Regelung, eine größer Verteilungsgerechtigkeit sowie die Vermeidung von Förderketten, verständlich, verkenne jedoch die Realitäten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt.
Klaus Mohr: "Darüber hinaus muss auch eine Sonderregelung zur Personalkostenförderungen bei ABM-Maßnahmen für Ostdeutschland weiter gelten. Der Bund hat im Rahmen des "Job-AQTIV-Gesetzes" diese Regelung aufgehoben und sie nur noch für Ausnahmefälle gelten lassen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Träger solcher Maßnahmen grundsätzlich einen Regel-Personalkostenanteil zwischen 30 und 70 Prozent übernehmen müssen. Hierzu wird indes kaum ein Träger in unserem Lande überhaupt in der Lage sein. Im Ergebnis würden auch hier Arbeitsplätze wegfallen."
Nach der bisherigen Sonderregelung Ost wurden die Personalkosten von der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 100 bzw. 90 Prozent gefördert.Neben den aufgezeigten Änderungen im Arbeitsförderrecht des Bundes müsse nach Überzeugung von Klaus Mohr das von der rot-grünen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angelegte Kommunale Infrastrukturprogramm Ost schnellstmöglich umgesetzt, zumindest aber im nächsten Jahr begonnen werden. Mohr weiter:
"Durch das Programm werden die Kommunen befähigt, zusätzliche Aufträge in investive Projekte an kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen zu vergeben. Neben der direkten Stärkung der Wirtschaftsstruktur würden darüber hinaus auch die Standortqualität und die Attraktivität der Kommunen durch verbesserte Infrastruktur erhöht."Angesichts der großen Probleme auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt forderte der Arbeitsmarktpolitiker die Bundesanstalt für Arbeit auf, die aktive Arbeitsmarktpolitik im kommenden Jahr mindestens auf dem Niveau von 2002 fortzusetzen.