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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP verständigen sich auf Änderung der Landesverfassung

Entsprechend dem Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ sollen Friedensverpflichtung und Gewaltfreiheit zu Verfassungsgrundsätzen werden Die Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ hatte einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht. Am Rande der heutigen Landtagssitzung haben sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP im Landtag nun darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Volksinitiative in einem geänderten Wortlaut anzunehmen.
Alle Fraktionsvorsitzenden begrüßten, dass es gelungen ist, sich auf eine gemeinsame Formulierung des Gesetzentwurfs zu verständigen und werteten die Einigung aller demokratischen Fraktionen als gutes Zeichen für die Demokratie im Land.
Volker Schlotmann, Vorsitzender der SPD-FraktionDr. Armin Jäger, Vorsitzender der CDU-FraktionProf. Dr. Wolfgang Methling, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKEMichael Roolf, Vorsitzender der Fraktion der FDP

Folgende Fassung des Gesetzentwurfs wird voraussichtlich bei der Sitzung des Landtags im November verabschiedet:
Lesefassung eines Änderungsantrages
der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP
zum
Gesetzentwurf der Volksinitiative
gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
„Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“
„Artikel 18aFriedensverpflichtung, Gewaltfreiheit
(1) Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Mecklenburger und Vorpommern zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“

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