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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Rudolf Borchert

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    Ausschüsse:

    • Vorsitzender des Energie- und Infrastrukturausschusses
    • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss
    • Mitglied im Europa- und Rechtsausschuss

    Sprecher für:
    • Energiepolitik
    • Sportpolitik


    Telefon: 0385 525 2301
    Telefax: 0385 525 2338

    Wahlkreis:

    • WK Müritz I


    Wahlkreismitarbeiterin:
    Christine Irmisch

    Rosa-Luxemburg-Str. 16
    17192 Waren

    Telefon: 03991 66 86 39
    Telefax: 03991 66 96 93

    Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

    Erklaerung2011
    Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

    Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
     

    Geschrieben von: Rudolf Borchert : 24.09.08

    Föderalismusreform: M-V darf nicht zum Geberland werden

    Borchert: Das Land sollte gegebenenfalls eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen In der Aktuellen Stunde heute im Landtag erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher, Rudolf Borchert:
    „Wir unterstützen die Bestrebungen im Zuge der Föderalismusreform II konkretere und wirksamere Schuldengrenzen einzuführen. Sie sollte aber 0,75 Prozent des BIP nicht unterschreiten. Denn Schuldenbremsen dürfen konjunkturpolitisch nicht kontraproduktiv wirken und einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik nicht im Wege stehen.
    Da nicht alle Länder die gleichen Ausgangsvoraussetzungen haben, sind auch wir grundsätzlich für Konsolidierungshilfen für hochverschuldete Länder. Wir lehnen aber strikt jeden Versuch ab, Mecklenburg-Vorpommern auf diesem Wege zu einem Geberland zu machen und uns zu zwingen, in diesen Konsolidierungsfonds bei einer Laufzeit von fünf Jahren insgesamt 35-40 Millionen Euro einzuzahlen.
    Falls eine Mehrheit der Länder im Bundesrat dies gegen den Willen von Mecklenburg-Vorpommern beschließen sollte, sollte das Land eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen. Denn die Haushaltsautonomie der Länder gemäß Artikel 109 des Grundgesetzes darf nicht verletzt werden.“