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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Dr. Gottfried Timm

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        Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

        Erklaerung2011
        Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

        Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
         

        Geschrieben von: Dr. Gottfried Timm : 14.10.10

        Erneuerbare Energien statt Einlagerung von Kohlendioxid in M-V!

        Dr. Gottfried Timm: Nutzungskonflikte müssen durch Untertageraumordnung ausgeräumt werden

        In der heutigen Landtagsdebatte wurde auf Initiative der SPD-Fraktion ein Koalitionsantrag beschlossen, der eine so genannte Untertageraumordnung für unser Land einfordert. Der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Gottfried Timm, begründete deren Notwendigkeit so:

        „Alles geht nicht – wir müssen uns entscheiden! Wenn wir neue Energien in unserem Land entwickeln wollen, müssen wir die unterirdischen Gesteinsschichten und Speicher reservieren für Erdwärmegewinnung, für Druckluftspeicher und auf absehbare Zeit auch noch für Erdgasspeicher. Wenn wir dies nicht tun und die unterirdischen Ressourcen unbrauchbar machen, z.B. durch die Einlagerung von verpresstem CO2, vernichten wir ein elementar wichtiges wirtschaftliches Potenzial in unserem Land. Davon abgesehen, ist die CO2-Verpresssung und –Einlagerung mit unabgeklärten Risiken verbunden und widerspricht in eklatanter Weise der Ausrichtung von M-V als Tourismusland, das auf eine intakte und saubere Natur angewiesen ist. Und unsere Klimaschutzziele sind nur dann zu erreichen, wenn wir den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschleunigen – und nicht dadurch, dass wir weiterhin CO2 produzieren und dann bei uns in M-V unter der Erdoberfläche speichern.“

        Hintergrund: Die Nutzung der Ressourcen unter der Erdoberfläche ist nicht durch eine Raumordnung geregelt wie dies für oberhalb der Erdoberfläche gelegene Grundstücke z.B. durch Bebauungspläne der Fall ist. Im Wesentlichen geht es in unserem Bundesland dabei nicht etwa um Öl- oder Gasfelder, sondern um Erdwärme, um Druckluftspeicher für die Zwischenlagerung von überschüssiger Energie (z.B. aus der Erzeugung in Windenergieanlagen), um die Speicherung von Erdgas aus Russland oder um die Speicherung von verpresstem Kohlendioxid. Das Problem ist, dass jeweils nur eine Nutzung möglich ist. Daher müssen Nutzungskonkurrenzen durch eine Raumordnung geregelt werden.