. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Heinz Müller

mueller_heinz

  • Parlamentarischer Geschäftsführer

Ausschüsse:

  • Mitglied im Innenausschuss

Sprecher für:
  • Kommunalpolitik

Telefon: 0385 525 2313
Telefax: 0385 525 2601


Wahlkreis :

  • WK Uecker-Randow I


Wahlkreismitarbeiterin:

Ellen Hildebrandt

17309 Pasewalk
Am Markt 8

Telefon: 03973 44 11 81
Telefax: 03973 44 11 82

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heinz Müller : 28.01.09

Erhöhung der Regelaltersgrenze für Polizisten und Berufsfeuerwehrleute muss genau geprüft werden

Erste Lesung des Gesetzentwurfs Anlass für den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Neuordnung des Beamtenrechts in Mecklenburg-Vorpommern ist die Förderalismusreform, die dem Land zahlreiche Kompetenzen im Beamtenrecht gibt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung will nun das Alter für die Pensionierung auch von Berufsfeuerwehrleuten, Polizisten und Justizvollzugsbeamten um zwei Jahre heraufsetzen.
Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Heinz Müller betonte in der Landtagsdebatte, dass in der Beratung des Gesetzentwurfs sehr genau geprüft werden müsse, „wer überhaupt die heutige Altersgrenze erreicht und ob nicht bereits heute bei einem großen Teil der Beamten gesundheitliche Gründe zu einer vorzeitigen Pensionierung führen“. Er warf in diesem Zusammenhang auch die Frage auf, ob es hier nicht in erster Linie darum gehe, quasi durch die Hintertür die Pensionen dieser Beamten zu kürzen, die aufgrund ihrer beruflichen Belastungen kaum in der Lage seien, die reguläre Altersgrenze zu erreichen und dann mit Kürzungen ihrer Altersbezüge rechnen müssten. Eine Klärung könne hier eine Anhörung aller Betroffenen, sowohl der Beamtenschaft als auch der Arbeitgeberseite auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene, herbeiführen.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und der LINKEN zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.