. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Rudolf Borchert

borchert_rudolf

    Ausschüsse:

    • Vorsitzender des Energie- und Infrastrukturausschusses
    • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss
    • Mitglied im Europa- und Rechtsausschuss

    Sprecher für:
    • Energiepolitik
    • Sportpolitik


    Telefon: 0385 525 2301
    Telefax: 0385 525 2338

    Wahlkreis:

    • WK Müritz I


    Wahlkreismitarbeiterin:
    Christine Irmisch

    Rosa-Luxemburg-Str. 16
    17192 Waren

    Telefon: 03991 66 86 39
    Telefax: 03991 66 96 93

    Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

    Erklaerung2011
    Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

    Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
     

    Geschrieben von: Rudolf Borchert : 11.05.06

    Entscheidung des Landesverfassungsgerichts keine Überraschung

    Abschaffung der Mindestfinanzgarantie war alternativlos/ Gemeinsame Verantwortung für Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen wahrnehmen Zur heutigen Entscheidung des Greifswalder Landesverfassungsgerichts zur Beschwerde von vier Kommunen zum geänderten Finanzausgleichgesetz erklärt der Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert:
    „Für mich ist die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts keine Überraschung, sondern bestätigt die Einschätzungen, die es in der SPD-Landtagsfraktion zu den Aussichten dieser Beschwerde gab. Das Ergebnis entspricht somit den Erwartungen.“
    Borchert betont, dass diese Entscheidung kein Grund zur Schadenfreude sei. „Ich nehme schon zur Kenntnis, dass die finanzielle Situation der Kommunen außerordentlich prekär ist. Insofern ändert sich nichts an der gemeinsamen Verantwortung, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Dazu gehört aber auch die Erkenntnis, dass die Abschaffung der Mindestfinanzgarantie durch die schlechte Haushaltslage des Landes alternativlos war. Dies hat das Landesverfassungsgericht mit dem jetzigen Urteil klar bestätigt.“
    „Eine Verbesserung der Haushaltssituation der Kommunen ist grundsätzlich nur durch eine Steuerpolitik zu erreichen, die das Ziel hat, die Einnahmesituation des Staates entscheidend zu verbessern“, sagt der Haushalts- und Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion.