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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Schritt zur inneren Einheit

Gebührenabschlag für ostdeutsche Rechtsanwälte wird aufgehoben Der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz, hat das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgericht begrüßt, welches den Gebührenabschlag für ostdeutsche Rechtsanwälte für verfassungswidrig erklärt.
Krumbholz: "Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur inneren Einheit und der Angleichung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik dar."
Nach Auffassung der Richter war es mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht mehr vereinbar, dass die gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten mit Kanzlei in den neuen Ländern um 10 % ermäßigt werden. Die entsprechende Regelung darf nun höchstens bis zum Ende dieses Jahres weiter angewendet werden. Mit der Gebührenermäßigung sei der Gesetzgeber im Jahr 1990 sozialen Erwägungen gefolgt und wollte den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der in den neuen Ländern Rechnung tragen.
Krumbholz: "Seit dem 1. Januar 2000 können Anwälte in Rechtsstreitigkeiten sowohl vor den Gerichten im Osten wie im Westen des Bundesgebiets beruflich tätig werden. Das ursprüngliche Nebeneinander zweier räumlich getrennter Bereiche gibt es seitdem nicht mehr. Damit ist die anfängliche Rechtfertigung für die Gebührenermäßigung entfallen".