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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Entscheidung der CDU für Untersuchungsausschuss reine Wahlkampftaktik

Koalition beschließt Anhörung unabhängiger Experten im Rechtsausschuss Zur Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Mordfall Carolin zu beantragen, erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtages, Klaus Mohr:
„Die CDU hat sich als Opposition entschieden, einen Untersuchungsausschuss zum Mordfall Carolin zu beantragen. Das ist ihr gutes parlamentarisches Recht, aber aus unserer Sicht völlig überflüssig. Ich habe den starken Eindruck, dass die CDU eher wahltaktische als sachliche Gründe verfolgt. Wer wirklich ernsthaft einen sachlichen Beitrag zur Aufklärung will, verhält sich anders und zieht nicht grundlos aus dem Rechtsausschuss aus.“
Der Minister habe dem Rechtsausschuss umfangreich und rückhaltlos berichtet. Jeder Abgeordnete hatte die Möglichkeit, Akten einzusehen. Dabei sei klar geworden, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Handhabe hatte, Maik S. am Ende der Haft in Sicherungsverwahrung nehmen zu lassen.
Nach Ansicht von Mohr ist der Sachverhalt vollständig dargelegt worden. Darüber kann im Rechtsausschuss gesprochen werden. „Da die CDU-Vertreter im Rechtsausschuss den gesamten vom Minister auf den Tisch gelegten Sachverhalt im Ergebnis offensichtlich rechtlich anders bewerten als die Koalitionsfaktionen, habe ich eine Anhörung unabhängiger Sachverständiger beantragt, die von den Koalitionsfraktionen einstimmig beschlossen wurde“, so Mohr.
Der SPD-Politiker kündigte an, dass die beiden entscheidenden Fragen nach einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen Maik S. und nach den Gründen für das Fehlschlagen der Resozialisierungsmaßnahmen von objektiven Experten geklärt werden sollen. Klaus Mohr: „Wir gehen davon aus, dass unsere Einschätzung, wonach keine Anhaltspunkte für Fehler der Verantwortlichen in der Justiz vorliegen, durch die Anhörung bestätigt wird.“