. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Angelika Peters

angelika_peters

Ausschüsse:



    Sprecher/in für:

      sowie:

        Telefon: 0385 525 2394
        Telefax: 0385 525 2338

        Wahlkreis:


          Wahlkreismitarbeiter/in:
          Helgrid Wunschik

          18528 Bergen auf Rügen
          Ringstraße 114

          Telefon: 03838/2 31 63
          Telefax: 03838/2 31 63

           

          Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

          Erklaerung2011
          Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

          Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
           

          Geschrieben von: Angelika Peters : 26.03.09

          Endlich mehr Schutz der Verbraucher vor lästiger Telefonwerbung!

          SPD-Fraktion begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters, hat sich heute erfreut darüber geäußert, dass auf Bundesebene endlich ein Gesetz beschlossen worden ist, das die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unerwünschter Telefonwerbung und deren Folgen schützen soll:
          „Ganz wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrückt werden darf. So können Verbraucher den Anrufer identifizieren lassen, wenn sie ohne ihre Einwilligung belästigt oder zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden. Damit können vor allem ältere Menschen vor allzu forschen Anrufern besser geschützt werden. Zu einem verbesserten Verbraucherschutz trägt aber auch bei, dass man Verträge, die am Telefon geschlossen worden sind, durch Widerruf lösen kann – also z.B. Verträge über die Lieferung von Zeitungen und Illustrierten oder über Lotterien oder Telekommunikationsdienstleistungen. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen untergeschobene Aufträge zur Wehr setzen. Und dass ein neues Dauerschuldverhältnis (z.B. bei Wechsel des Stromanbieters) nur dann wirksam wird, wenn das alte in schriftlicher Form gekündigt wurde, verhindert ebenfalls, dass den Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen wird, wenn sie am Telefon die finanziellen Auswirkungen eines Vertrages nicht schnell genug überblicken können.“