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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jochen Schulte

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  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
  • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss

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  • Verkehrspolitik
  • Wirtschaftspolitik


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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jochen Schulte : 17.01.11

Einheitlicher Tarifvertrag für die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr

Jochen Schulte: Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden

Gewerkschaften und Bahnunternehmen haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen einheitlichen Branchentarifvertrag verständigt. Die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr – egal ob bei der Deutschen Bahn oder bei privaten Verkehrsunternehmen angestellt - werden damit ab 1. Februar dieses Jahres erstmals nach einem einheitlichen Branchentarifvertrag bezahlt, der heute bereits bei der Deutschen Bahn gilt.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, begrüßte diese Einigung:

„Das Ziel der SPD-Landtagsfraktion war es immer, dass ein an sich begrüßenswerter Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Dies wird durch den jetzt ausgehandelten Branchentarifvertrag sichergestellt. Auskömmliche Löhne sind nicht nur ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, sie sind vielmehr zur Stärkung der Kaufkraft und damit für eine positive wirtschaftliche Entwicklung zwingend geboten, gerade auch in MV. Umso wichtiger ist es, auch bei den anstehenden Ausschreibungen im Bereich des schienengebundenen Personennahverkehrs den jetzt ausgehandelten Branchentarifvertrag als Mindeststandard festzulegen. Tarifautonomie und gesetzliche Mindeststandards sind dabei nur in den Augen Ewiggestriger ein Widerspruch. Ziel muss es darüber hinaus sein, auch im Bereich des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs einen einheitlichen tariflichen Mindeststandard sicherzustellen. Insofern stützt die gerade erzielte Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auch unsere Position zum Thema Tariftreue im öffentlichen Nahverkehr.“